Arbeiten bei Kälte

Auch wenn es bei den derzeitigen milden Temperaturen nicht danach aussieht, respektive sich nicht danach anfühlt: Wetten, dass es demnächst frostig werden wird? Seiner Arbeit muss man trotzdem nachgehen – aber unter welchen Bedingungen?

Arbeiten bei Kälte
Auch wenn es noch so eisig kalt ist: Kälteferien sind im Berufsleben nicht vorgesehen, sagen erfahrene Juristen.

Bei Minusgraden gelten laut Gesetz zwar Mindesttemperaturen für Arbeitsräume, für Arbeiten die im Freien durchgeführt werden müssen, bestehen aber keine Temperaturuntergrenzen. Selbst minus 25 Grad und eisiger Nordwind sind also keine erlaubten Gründe dafür, der Arbeit fern zu bleiben.

Wie warm es am Arbeitsplatz sein muss
Am Arbeitsplatz selbst darf es freilich nicht so kalt sein, dass es gesundheitsgefährdend wäre. Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Lufttemperatur bei geringer körperlicher Belastung zwischen 19 und 25 Grad Celsius, bei normaler körperlicher Belastung zwischen 18 und 24 Grad und bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung mindestens 12 Grad beträgt. Wenn diese Temperaturgrenzen aus produktionstechnischen Gründen nicht eingehalten werden können, müssen die Beschäftigten auf andere Art – zum Beispiel durch entsprechende Abschirmungen oder ähnliche Maßnahmen – davor geschützt werden, dass die klimatischen Verhältnisse unerträglich werden.

Schutz vor Kälte im Freien
Arbeitnehmer, die im Freien ihrer Beschäftigung nachgehen müssen, haben ein Recht darauf, optimal gegen die Kälte geschützt zu sein. Ihre Arbeitgeber sind verpflichtet, alles zu tun, dass die Beschäftigten nicht durch Kälte, Nässe oder Feuchtigkeit entscheidend beeinträchtigt werden.

Bei tiefen Temperaturen kann es zum Beispiel notwendig sein, den Arbeitern einen beheizten Aufenthaltsraum zur Verfügung zu stellen, wo sie sich aufwärmen können. Für Bauarbeiter gelten besonders klare Vorschriften: Ihre Aufenthaltsräume müssen sie gegen Witterungseinflüsse schützen und während der kalten Jahreszeit so beheizt werden, dass die Raumtemperatur mindestens 21 Grad beträgt.

Verantwortungsvolle Chefs werden ihren kältegeplagten Mitarbeitern auch heiße Getränke zur Verfügung stellen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auf seine Kosten für alle Arbeitnehmer, die in der kalten Jahreszeit im Freien arbeiten, eine persönliche Wetter- bzw. Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen.

Atmungsaktive Schutzkleidung
Alle Kleidungsstücke wie Jacken, Schuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz, müssen kostenlos erneuert oder ausgetauscht werden, wenn sie nicht mehr funktionstüchtig sind. Die Schutzkleidung muss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Normen atmungsaktiv bei schlechten Sichtverhältnissen auch mit Reflektoren ausgestattet sein.

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