Beim Spenden auf Nummer sicher gehen

In der Vorweihnachtszeit wird sehr häufig an die Mildtätigkeit appelliert. Bevor es dabei allerdings Ärger gibt sollte man ein paar Regeln beachten.

Spendensammler trifft man in diesen Wochen allerorten, an öffentlichen Plätzen, in Einkaufszentren oder auch an der eigenen Haustüre. Bevor man ihnen etwas gibt, sollte man sich davon überzeugen, dass die Sammlung seriös ist.

Leider kommt es gerade beim Appell an das gute Herz der Mitmenschen zu Missbrauch. Auch unseriöse Vereinigungen werben mit wohlklingenden Worten und scheinbar überzeugenden Argumenten um Spenden – nur wird das Geld dann nicht für den vermeintlich guten Zweck ausgegeben, sondern landet in den Taschen und auf den Konten der Sammler.

Wer sicher gehen möchte, dass sein Geld tatsächlich einer guten Sache dient, kann sich am Österreichischen Spendengütesiegel orientieren. Auf einer eigenen Homepage werden 200 so genannte NPO – die Abkürzung steht für „Non Profit Organisationen“, also für Vereinigungen, die nicht gewinnorientiert arbeiten –, die aktuell berechtigt sind, das Österreichische Spendengütesiegel zu führen.

Die Anträge von Vereinen werden von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder streng geprüft und nur wenn die Organisationen diesen Härtetest bestehen, dürfen sie mit dem Gütesiegel werben. Der Kreis wird von Jahr zu Jahr größer. Die ersten Spendengütesiegel wurden im November 2001 verliehen; damals waren 44 NPO zur Führung berechtigt, heute sind es bereits 200.

Ausweis zeigen lassen

Wenn Sammler um Bargeld bitten, sollte man sich von ihnen einen Ausweis der Behörde zeigen lassen. Eine Bargeldsammlung muss nämlich bewilligt werden. Die Behörde stellt entsprechende Bestätigungen aus, aus denen unter anderem der Veranstalter und der Zweck der Sammlung ersichtlich sein müssen.

In jedem Fall sollte man sorgsam darauf achten, worum man gebeten wird: um eine einmalige Barspende oder um eine Vereinsmitgliedschaft. Als Vereinsmitglied verpflichtet man sich meist zu regelmäßigen Spenden oder Mitgliedsgebühren, meist wird man auch um die Erteilung einer Einzugsermächtigung gebeten, der man nur zustimmen sollte, wenn man von Zweck und Seriosität des Vereins hundertprozentig überzeugt ist.

Rücktrittsrecht nach Unterschrift

Hat man sich zu einer Mitgliedschaft überreden lassen kann man von ihr innerhalb von einer Woche durch ein Rücktrittsschreiben an das Unternehmen kostenlos zurücktreten. Bei einer Einzugsermächtigung hat man für den Widerruf bis zu acht Wochen Zeit.

Komfortabel ist es im Fall von Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten jedenfalls, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, die einem anwaltliche Hilfe verschafft. Ein Makler kann die Kunden hier bestens beraten.

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