Brandgefahr zur Weihnachtszeit

Adventzeit: Erst brennt eine Kerze, dann zwei, dann drei – und plötzlich brennt die ganze Wohnung! Das romantische Feuer auf Adventkränzen oder Christbäumen kann schwerste Schäden anrichten. Was zahlt die Versicherung?

Hunderte Male muss die Feuerwehr in der Advent- und Weihnachtszeit ausrücken, um Brände zu löschen, die durch Adventkränze oder Christbäume ausgelöst wurden.

Zwischen der Adventzeit und den Heiligen Drei Königen am 6. Jänner gibt es statistisch gesehen viermal so viele Feuerwehrwehreinsätze wie im übrigen Jahr. Der Grund: Die ausgetrockneten Kränzen oder Bäume fangen leicht Feuer, wenn die Kerzen für eine besinnliche Feier angezündet werden. Die Flammen breiten sich dann in rasendem Tempo aus, meist entstehen bei den Bränden schwere Sachschäden, immer wieder sind auch Verletzte zu beklagen.

In dieser Zeit haben auch die Versicherungen Hochsaison, denn die Schäden sind gedeckt – vorausgesetzt, man hat die richtige Versicherung abgeschlossen. In Zweifelsfällen sollten Sie Ihren Versicherungsmakler befragen.

Welche Versicherung wofür zuständig ist
Grundsätzlich gelten folgende Bestimmungen:

Für Sachschäden durch Adventkranz- oder Christbaumbrände kommt meist die Haushalt- oder Gebäudeversicherung auf.
In der Haushaltversicherung ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung versichert. Sie umfasst auch die Kosten für Aufräum-, Reinigungs- und Löscharbeiten.
In jeder Haushaltversicherung ist ergänzend zum versicherten Hausrat auch eine private Haftpflichtversicherung enthalten, die etwa Brandschäden deckt, die der Versicherungsnehmer oder seine Kinder als Gäste in einem fremden Haushalt oder Gebäude verursachen. Das darf allerdings nicht vorsätzlich geschehen sein.
So genannte „Sengschäden“ sind zwar noch nicht Standard, sie sind aber schon häufig in Haushaltsversicherungen inkludiert. Einzelheiten stehen in der Versicherungspolizze, wo alle Deckungen und Ausschließungen aufgezählt sind.
Die Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus selbst, etwa an der Fassade.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand im Nebenhaus beschädigt wird, sollte man es auch dem eigenen Gebäudeversicherer melden, weil für den Neuanstrich einer Fassade die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers zuständig ist.

Vorbeugen ist die beste Versicherung
Natürlich ist die beste Versicherung gegen Schäden die Vorbeugung, damit nichts oder nur wenig passiert. Dazu kann jeder selbst viel beitragen.

Der Christbaum sollte möglichst lange kühl – zum Beispiel auf dem Balkon – gelagert und vor dem Austrocknen geschützt werden. Trockene Nadeln fangen schneller Feuer. Aus demselben Grund darf man Christbäume nicht neben der Heizung lagern.

Am sichersten ist die Verwendung elektrischer Christbaumbeleuchtung. Wenn man auf Wachskerzen nicht verzichten möchte, sollte man den hinteren, schlecht einsehbaren Teil des Christbaumes möglichst nicht mit Kerzen schmücken und den Baum nicht zu dicht an Vorhänge oder Wände stellen. Den erleuchteten Baum darf man keinesfalls unbeaufsichtigt lassen.

Der Weihnachtsbaum sollte in einen möglichst wasserbefüllten Ständer gestellt und so fixiert werden, dass er nicht von Kindern oder Haustieren umgeworfen werden kann. Kinder dürfen nicht alleine in die Nähe von brennenden Kerzen kommen.

Selbstlöschende Kerzen
Kerzenhalter müssen aus einem nicht-brennbaren Material bestehen. Außerdem sollte man regelmäßig kontrollieren, ob die Gelenke der Kerzenhalter noch ausreichend fixiert sind. Im Fachhandel gibt es übrigens auch selbstlöschende Kerzen zu kaufen.

In der Nähe des Baums sollte ein Eimer Wasser stehen, und zwar so, dass er noch in die Hand genommen werden kann, falls der Baum umfällt. Natürlich erhöht ein Feuerlöscher die Sicherheit ebenfalls.

Wenn der Brand nicht mehr gelöscht werden kann, sollte man rasch das Zimmer verlassen, die Türen zu dem Raum schließen, die Feuerwehr verständigen und außerhalb des Hauses auf sie warten.

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