Kindergeld: Fünf Modelle zur Wahl
Ab dem kommenden Jahr wird die Unterstützung für junge Eltern neu geregelt.
Um im Dschungel der 5 Möglichkeiten sich etwas zurecht zu finden, nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Details.
Eltern, deren Kinder nach dem 30. September 2009 geboren wurden, können ab dem kommenden Jahr verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung in Anspruch nehmen.
Neu an der Gestaltung des Kindergeldes ist vor allem das einkommensabhängige Modell für alle, die das Kinderbetreuungsgeld bis zum Ende des 12. Lebensmonats ihres Sprösslings beziehen wollen. Sie erhalten 80 Prozent des letzten Netto-Einkommens. Als Untergrenze werden mindestens 1.000 Euro ausbezahlt, die Obergrenze liegt bei 2.000 Euro monatlich.
Wenn sich die beiden Eltern das Kinderbetreuungsgeld teilen kann die Bezugsdauer auf 14 Monate ausgeweitet werden. Wer sich für dieses neue einkommensabhängige Modell entscheidet, darf maximal 357,74 Euro im Monat dazuverdienen.
Mehr Zuverdienst erlaubt
Die nächste Möglichkeit ist ein Fixbezug von 1.000 Euro im Monat für zwölf Monate, wenn eine Person das Kindergeld erhält, bzw. 14 Monate bei einer Aufteilung zwischen den Partnern. Der erlaubte Zuverdienst ist bei dieser Variante wesentlich höher. Die Grenze liegt entweder bei 16.200 Euro jährlich oder bei maximal 60 Prozent des Brutto-Einkommens, das vor der Karenz bezogen wurde.
Erhöht wird das Kindergeld durch einen Mehrkindzuschlag pro Monat in der Höhe von 500 Euro sowie allenfalls durch Beihilfen für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende in der Höhe von 180 Euro monatlich, die ein Jahr lang ausbezahlt werden.
In der Variante 3 wird das Kindergeld für 15 und bei Aufteilung auf beide Eltern für 18 Monate bezahlt. Es macht monatlich 800 Euro aus. Der erlaubte Zuverdienst darf eine Höhe von 16.200 Euro jährlich oder von maximal 60 Prozent des Brutto-Einkommens, das vor der Karenz bezogen wurde, erreichen.
Zusätzlich gibt es einen Mehrkindzuschlag in der Höhe von 400 Euro pro Monat sowie bei Bedarf für ein Jahr Beihilfen für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende in der Höhe von 180 Euro monatlich.
Die Regelung bei zwei Jahren Karenzzeit
Die vierte Möglichkeit, Kindergeld zu bekommen, gilt für 20 Monate (ein Elternteil allein erhält das Geld) bzw. 24 Monate. Monatlich gibt es 624 Euro, die Zuverdienstgrenzen liegen bei 16.200 Euro jährlich oder bei maximal 60 Prozent des Brutto-Einkommens, das vor der Karenz bezogen wurde. Der Mehrkindzuschlag pro Monat liegt bei 312 Euro, die Beihilfe für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende macht ein Jahr lang 180 Euro monatlich aus.
Die längste Frist zum Bezug des Kindergeldes ist 30 bzw. 36 Monate. Für diese Zeit erhält der jeweils anspruchsberechtigte Elternteil 436 Euro im Monat. Der Mehrkindzuschlag reduziert sch auf 218 Euro monatlich, die Zuverdienstgrenzen und die Höhen der Beihilfen sind gleich wie bei den anderen, nicht einkommensabhängigen Modellen.
Zweimaliger Wechsel ist möglich
Bei allen Modellen können sich die Eltern den Bezug des Kindergeldes teilen und sich dabei zweimal abwechseln. Sie müssen aber für mindestens zwei Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen. Für alle fünf Möglichkeiten gilt auch, dass armutsgefährdete alleinerziehende Mütter oder Väter das Kindergeld zwei Monate länger erhalten als die anderen Bezieher.
Wer eine Karenzzeit zur Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, muss sein Unternehmen rechtzeitig über die geplante Rückkehr in den Beruf informieren. Das bedeutet für die Mutter oder den Vater: Innerhalb von acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes, müssen sie ihrem Chef schriftlich mitteilen, wann sie in den Beruf zurückkehren möchten. Bei Teilung muss der Partner die Karenz gegenüber seinem Arbeitgeber spätestens drei Monate vorher anmelden.
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Tags: Kindergeld




26. November 2009 at 13:19
Danke für die ausführliche Info. Unser Baby muss nächsten Monat zur Welt kommen und meine Frau und ich sind sehr aufgeregt
26. November 2009 at 13:25
Lieber Herr Schneider, ein neuer Zwerg ist immer etwas wunderbar Aufregendes….Ich wünsche alles Gute! Wenn ich Ihnen sonst dienlich sein kann, lassen Sie mich es wissen. Liebe Grüße, Patricia Kleinwaechter