Wenn der Weihnachtsbaum Kummer macht

Ein Christbaum ist in der Weihnachtszeit der schönste Schmuck jeder Wohnung. Das Problem ist nur, dass er erst einmal nach Hause gebracht werden muss – dabei schützt die richtige Versicherung.

Rund 2,5 Millionen Christbäume stehen zur Weihnachtszeit in den österreichischen Haushalten. Beim Transport dorthin ist Vorsicht geboten.

Experten haben penibel berechnet, dass gute zwei Drittel aller Weihnachtsbäume zwischen einem und zwei Meter hoch und ein weiteres Viertel sogar noch größer sind, was es schwierig macht, sie im Kofferraum oder auf dem Dach zu verstauen.
Geldstrafen bis zu 5.000 Euro drohen

„Handgestrickte“ Transportmethoden sind nicht ratsam, denn wenn ein Autofahrer gegen die so genannte Ladungssicherungspflicht verstößt, kann ihn das eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro kosten!

Man sollte deshalb unbedingt die Straßenverkehrsordnung befolgen, wonach die Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei einer jähen Vollbremsung oder bei einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen kann. Außerdem dürfen durch die Beladung des Fahrzeugs weder die Sicht noch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Worauf man achten soll

Auf folgende Punkte müssen sicherheitsbewusste Autolenker besonders achten:

* Die Kfz-Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
* Die Christbäume dürfen nicht so transportiert werden, dass sie seitlich über die Fahrzeugbreite hinausragen.
* Wenn der Baum zu lang und das Auto zu schmal oder der Kofferraum zu klein sind, sollte man einen Dachträger verwenden, den man auch ausleihen kann. Dabei darf aber die höchstzulässige Dachlast nicht überschritten werden, außerdem muss der Baum sicher befestigt werden.
* Wer mit dem Baum unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig fahren, denn durch den Fahrtwind wirken starke Kräfte auf die Dachladung ein, dadurch kann sich das gewohnte Fahrverhalten des Wagens ändern.
* Ragt der Christbaum mehr als einen Meter über das Autoheck hinaus, muss er durch eine 25 mal 40 Zentimeter große Tafel gekennzeichnet werden, die einen fünf Zentimeter breiten, rot rückstrahlenden Rand hat. Diese Tafel darf maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein.

Was die Versicherung bezahlt

Wenn trotz aller Umsicht etwas passiert hilft die Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Schaden während der Fahrt mit dem Auto oder unmittelbar beim Be- oder Entladen des Weihnachtsbaum entstanden ist. Von der Haftpflicht wird allerdings nur der Schaden beglichen, den andere erlitten haben. Für Beschädigungen am eigenen Auto ist sie nicht zuständig.

Grenzfälle kann es geben, wenn man beim Transport auf dem Weg zum Fahrzeug und dann auf dem Weg vom Fahrzeug zur Wohnung einen Schaden verursacht. Es ist nicht eindeutig geklärt, ob zum Beispiel für Kratzer im Lack anderer Autos die Kfz-Haftpflicht oder die Privat-Haftpflicht einspringt. Wer vollkommen sicher sein will, sollte neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen.

Meist ist diese private Haftpflicht ohnedies in der Haushaltsversicherung inkludiert. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie Ihren Makler fragen, der kann Ihnen weiterhelfen.

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