Achtung, Telefon-Piraten!

Fremde Anrufer, die Telefonbesitzer zur Teilnahme an Gewinnspielen oder Lottotippgemeinschaften überreden …. Im Konsumentenschutzministerium registriert man eine Zunahme unerwünschter und zum Teil betrügerischer Werbung per Telefon.

Was die unbekannte Frau oder der unbekannte Mann zu sagen haben, klingt sehr erfreulich: „Sie sind bei unserer Verlosung in die Endauswahl gekommen, es sind nur noch wenige Teilnehmer – und die spielen um Millionen. Damit Sie gewinnen können, brauchen Sie mir nur ein paar Auskünfte zu geben, den Rest erledigen wir für Sie!“ So oder so ähnlich werden vor allem ältere Menschen dazu verleitet, per Telefon persönliche Daten und die eigene Bankverbindung preiszugeben.

Betrüger am Telefon

Diese Anrufe sind nicht nur lästig, sondern können zum finanziellen Problem werden, weil hinter den Telefonaten oft nicht nur Geschäftemacherei steckt, sondern schlicht Betrügerei. Am Telefon wird die Überweisung eines Gewinns auf das eben ausspionierte Konto versprochen, tatsächlich werden aber mitunter hohe Beträge vom Konto behoben.

Aber auch wenn die Piraterie am Telefon nicht mit kriminellen Manövern endet, ist sie doch zumindest lästig oder führt dazu, dass man Geschäfte macht, die man eigentlich gar nicht will.

Beschwerden von Konsumenten zeigen, dass vor allem Lottospielgemeinschaften oder Telefongesellschaften über Telefon werben. Die Anrufer sind darauf geschult, dem überrumpelten Verbraucher die Zustimmung zu einem Vertrag und auch die Kontonummer zu entlocken. So wurde unlängst ein 84-jähriger Bewohner eines Pflegeheimes angerufen und zum Abschluss eines Festnetzvertrages mit einer Vertragsbindung von zwei Jahren überredet.

„Mitgliedsgebühr“ wird eingehoben

Bei Lottotippgemeinschaften behaupten die Auftraggeber der Werber oft, die Konsumenten hätten einen Vertrag über ein Abonnement zur Teilnahme an einer solchen Gemeinschaft abgeschlossen. Sie nutzen die Kontonummer, um von dort die vermeintliche Mitgliedsgebühr einzuheben.

Diese Praktiken sind grundsätzlich strafbar, weil die Anrufer aber meist unerkannt bleiben, werden nur selten Strafen verhängt. Es sind gesetzliche Regelungen geplant, um den Telefon-Piraten das Handwerk zu legen. Bis dahin ist jedenfalls Eigeninitiative gefragt. Am besten ist es, das Gespräch mit dem Hinweis zu beenden, dass Werbeanrufe verboten sind, am Telefon keinesfalls irgendeine Zustimmung zu erteilen oder Kontodaten bekanntzugeben.

Konto regelmäßig überprüfen

Wer sich doch überreden hat lassen, seine Kontonummer preiszugeben, sollte daraufhin sein Konto regelmäßig und besonders sorgfältig prüfen. Nach dem neuen Zahlungsdienstegesetz muss jede Buchung auf dem Kontoauszug eindeutig zuordenbar sein. Als Kontoinhaber hat man acht Wochen Zeit, einem Zahlungsvorgang bei der Bank zu widersprechen.

Manche Keilerunternehmen sind so unverschämt, selbst oder über Inkassobüros Zahlungsaufforderungen zu schicken. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte möglichst rasch einen Anwalt einschalten, der die Gültigkeit des angeblichen Vertrages überprüft und klärt, inwieweit Auch Konsumentenschutzorganisationen helfen in solchen Fällen.

Im Internet gibt es einen Online-Fragebogen zu diesem Thema. Damit will das Konsumentenschutzministerium mehr zu diesen dubiosen Werbeaktionen erfahrne, um gezielt Maßnahmen dagegen ausarbeiten zu können.

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