Gut versichert im Urlaub
Was tun, wenn Sie ausgerechnet in Ihrem Ferienland krank werden und womöglich ins Spital müssen?
Auch im Urlaub kann es jederzeit passieren, dass man seine Krankenversicherung braucht. Sich richtig zu versichern ist nicht ganz einfach, denn je nach Reiseziel gelten andere Bestimmungen.
Wer in Österreich urlaubt hat in dieser Hinsicht keine Probleme. Er kann sich mit seiner e-card bei allen Vertragsärzten und -einrichtungen kostenlos medizinisch behandeln lassen.
Auch in der EU und in den EWR-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz leistet die e-card gute Dienste, sie ist nämlich zugleich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Die EKVK kann bei allen Vertragsärzten und öffentlichen Spitälern in diesen Ländern verwendet werden. Dem urlaubenden Patienten entstehen dabei keine Kosten: Die ausländische rechnet direkt mit der zuständigen österreichischen Krankenversicherung ab.
Eventuell Aufzahlungen und Selbstbehalte
Allerdings gelten die Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes und das bedeutet, dass man unter Umständen mit Aufzahlungen bzw. Selbstbehalten rechnen muss.
Manche Ärzte in den Zielländern weigern sich, die EKVK zu akzeptieren, obwohl sie es eigentlich müssten. Sie verlangen, dass die Behandlungskosten bar bezahlt werden. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt eine detaillierte Rechung ausstellen lassen, die Sie dann nach der Rückkehr in Österreich bei ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten dann die Kosten erstattet, zumindest zum Teil.
Die gleiche Regelung gilt für die Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken. Auch dort muss der Patient, der im Urlaub erkrankt ist, vorerst selbst zahlen. Auch in diesen Fällen werden die Kosten meist von der heimischen Krankenkasse rückerstattet.
Die Regelung in anderen Staaten
Wenn sie Ihren Urlaub in Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro oder der Türkei verbringen wollen, müssen Sie sich einen Urlaubskrankenschein besorgen, entweder bei Ihrem Arbeitgeber oder bei einem der Service-Center Ihrer Krankenkasse.
Diesen Urlaubskrankenschein müssen Sie vor Beginn der ärztlichen Behandlung bei der ausländischen Krankenversicherung in einen ortsüblichen Krankenschein umtauschen. Nur dann können Sie den Arzt, Medikamente oder das Spital auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Mit allen anderen Ländern hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer zum Beispiel in Ägypten, Tunesien oder in den USA zum Arzt oder ins Spital muss, hat die Arzt- und Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann zwar dann bei der Krankenkasse eingereicht werden, meist erhält man als Patient allerdings wesentlich weniger als man bezahlt hat.
Was eine private Reiseversicherung bringt
Aus diesem Grund empfehlen die Sozialversicherungen den Abschluss einer privaten Reiseversicherung, die auch sonst etliche Vorteile hat. Sie deckt eventuelle Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sorgt wenn nötig für eine Rückholaktion per Flugzeug oder bietet Hilfestellung bei Problemen.
Ihr Versicherungsmakler berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Versicherung.



