Jetzt wird von vorne geblitzt
Wenn es für Autofahrer heißt „Bitte recht freundlich!“ kann das teuer werden.
Die neuen Radaranlagen, welche Autofahrer von vorne aufnehmen, werfen allerdings etliche Fragen auf.
Die Antworten gibt Martin Hoffer, Jurist beim ÖAMTC, der daran erinnert, dass die neuen Radarfallen vor allem ausländischen Verkehrssündern das Leben schwerer machen werden. In vielen Ländern sind nämlich Frontfotos nötig sind, um Raser und andere Autofahrer, welche die Vorschriften verletzen, zur Rechenschaft ziehen zu können. Technisch war das bisher in Österreich aber nicht möglich, deshalb blieben Autolenker mit Wohnsitz im Ausland ungeschoren, auch wenn sie „geblitzt“ wurden.
Die ersten Geräte installiert
Ab jetzt ist das anders. Die ersten Geräte, welche für Frontalaufnahmen sorgen, stehen in Niederösterreich, Salzburg und Tirol, nämlich auf der Wiener Außenring Autobahn (A21), der Wiener Außenring Schnellstraße (S1), der Tauern Autobahn (A10) und der Inntal Autobahn (A12). Schritt für Schritt sollen weitere folgen.
Die Neueinführung hat auch für die österreichischen Autofahrer rechtlich Konsequenzen. Hier einige Beispiele.
Was ist wenn jemand den falschen Lenker angibt? Wenn aufgrund der Schwere des Deliktes oder einer nicht einbezahlten Anonymverfügung ein Strafverfahren eingeleitet wird, kommt es üblicherweise zu einer Lenkererhebung. Macht der Besitzer des Autos, der im Zulassungsschein eingetragen ist, eine falsche Angabe – beliebteste Ausrede: „Meine Frau ist gefahren!“ – musste sich die Behörde bisher damit abfinden.
Strafen bis zu 5.000 Euro extra
Das ändert sich jetzt. Auf den Frontfotos ist klar erkennbar, wer am Steuer sitzt. Wer trotzdem eine falsche Lenkerangabe macht, muss mit einer Extrastrafe bis zu 5.000 Euro rechnen, die zur Grundstrafe, zum Beispiel wegen Schnellfahrens, dazu kommt. Unter Umständen verliert man sogar den Führerschein oder muss als Fahranfänger zu einer kostenpflichtigen Nachschulung.
Wenn auf dem Bild ersichtlich ist, dass der Lenker telefoniert oder nicht angegurtet ist, passiert ihm trotz Radarfoto nichts. Das Gesetz sieht bei diesen beiden Delikten eine zwingende Anhaltung vor. Deshalb kann aufgrund eines Fotos niemand bestraft werden. Sollte auf dem Bild dagegen erkennbar sein, dass der Lenker massiv abgelenkt war, ist bei bestimmten Delikten eine Bestrafung nicht ausgeschlossen. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand mit ausgebreitetem Stadtplan vor der Windschutzscheibe fährt.
Nur Lenker darf zu sehen sein
Ein Hauch von Privatsphäre bleibt auch bei den neuen Radargeräten bestehen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass unbeteiligte Personen, vor allem also die Beifahrerin oder der Beifahrer unkenntlich gemacht werden müssen.
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