Urlaub mit Hund, Katz & Co.
Wer sein Heimtier auf Urlaub mitnehmen möchte, muss etliche Vorbereitungen treffen und auf den geeigneten Versicherungsschutz achten. Viele Tierfreunde wollen gerade in den Ferien nicht auf ihre vierbeinigen Mitbewohner verzichten. Sie auf die Urlaubsreise mitzunehmen ist aber nicht immer ratsam. Das gilt insbesondere für Katzen, für die es am besten ist, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Bitten Sie deshalb eine Person, der Sie vertrauen, dass sie Ihre Katze während Ihrer Abwesenheit betreut, sie also mindestens einmal täglich füttert, die Katzentoilette säubert und auch Zeit aufbringt, täglich mit ihr zu spielen.
Katzen bleiben lieber zu Hause
Wenn das aus irgendeinem Grund nicht klappt, können Sie das Tier während des Urlaubs in eine Tierpension zu geben oder die Dienste eines Katzensitterklubs nützen.
Hunde sind eher reisetauglich, obwohl die meisten damit auch keine besondere Freude haben. Vor allem Flugreisen bedeuten für die Tiere großen Stress, auch die Akklimatisierung an die meist völlig andere Umgebung am Urlaubsort kann problematisch werden.
Wer das Tier dennoch mitnehmen will, sollte bei einer Flugreise mit der Fluglinie rechtzeitig klären, ob der Hund oder die Katze in der Passagierkabine mitreisen dürfen oder ob das Tier von seinem Frauerl oder Herrl getrennt in einer eigenen Transportbox im Frachtraum des Jets untergebracht wird.
Kurze Reisetappen
Wer mit dem Zug auf Urlaub fährt, sollte die Reise in mehrere kürzere Etappen einteilen, damit das Tier unterwegs die Chance hat, sich vom Reisestress zu erholen und ein bisschen Auslauf zu genießen. Auch bei einer Autofahrt sind regelmäßige Pausen Pflicht.
Wenn die Fahrt ins Ausland führt, sind besondere Vorschriften zu beachten.
Innerhalb der EU benötigt man den elektronischen Chip für die Kennzeichnung des Tieres. Bis 2012 wird auch eine Tätowierung des Hundes zur Identifizierung anerkannt.
Unbedingt nötig ist auch der Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird. In dem Dokument muss neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein.
Wenn Ihr Urlaubsland für die Einreise des Tieres ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt, wenden Sie sich in Wien bitte an das Veterinäramt (MA 60) in allen anderen Bundesländern an den zuständigen Amtstierarzt.
Unterschiedliche Bestimmungen
Neben diesen allgemeinen Regelungen gelten in vielen Ländern spezielle Bestimmungen, die man unbedingt einhalten muss, sonst ist die Einreise nicht möglich.
Eine übersichtliche Auflistung der Vorschriften in den Staaten von A bis Z – von Andorra bis Zypern – bietet das Veterinäramt der Stadt Wien.
Die passende Versicherung
Wichtig ist selbstverständlich auch die passende Versicherung. Ihr Versicherungsmakler berät Sie in diesen Fragen gerne.
Eine Tierkrankenversicherung reduziert die finanzielle Belastung, wenn der Vierbeiner zum Tierarzt muss. Sie übernimmt Operations- und Heilbehandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe und gilt meist auch während einer Urlaubsreise.
Für Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Schließlich haften sie unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden, die ihre Vierbeiner anrichten – unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen und lebenslang.
Haftung kann sich schnell ergeben
Die Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn ein Tier jemanden verletzt oder einen anderen Schaden anrichtet –und das kann in der Aufregung über die fremde Umgebung leicht passieren.
Schäden durch kleinere Tiere wie Katzen, Hasen oder Meerschweinchen sind über die Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Tags: Haftpflichtversicherung, Haustiere, Tierkrankenversicherung



