Verlorene Pensionsmonate
Wer am Ende eines arbeitsreichen Lebens in Pension gehen will, muss sich selbst darum kümmern, dass er das zeitgerecht tun kann. Eine Pension erhält man nicht automatisch, auch dann nicht, wenn man alle Voraussetzungen dafür erfüllt. Sie muss extra beantragt werden.
Viele ältere Dienstnehmer verlassen sich darauf, dass ihre Firma den Antrag auf Pensionierung stellt, dazu ist das Unternehmen aber nicht verpflichtet. Einen Neo-Pensionisten in Oberösterreich hat das viel Geld gekostet.
Bei dem Mann wurde das das Arbeitsverhältnis mit 30. April aufgelöst. Mit 1. Mai hätte er Anspruch auf die Pension gehabt – indes, es kam kein Geld aufs Konto.
Unbürokratische Lösung
Mitte Juni wandte sich der Pensionist an die Pensionsversicherungsanstalt und erfuhr zu seinem Schrecken, dass für ihn und von ihm kein Pensionsantrag gestellt worden war. Er holte das Versäumnis sofort nach, die Pensionsversicherung reagierte schnell und unbürokratisch und erteilt ihm den Bescheid, dass die Pension ab 1. Juli gewährt wird.
Allerdings verlor der Mann zwei Monate Pension. Er hatte in dieser Zeit auch keine Krankenversicherung – zum Glück hat er sie auch nicht benötigt. Eine Nachzahlung gibt es nicht, denn nach Auskunft der Experten der Arbeiterkammer gilt in der österreichischen Sozialversicherung das Antragsprinzip.
Damit ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine rückwirkende Gewährung von Leistungen möglich.
Antrag auch online möglich
Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig bei der Pensionsversicherung den Pensionsantrag zu stellen, am besten zwei bis drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das kann man bei der Pensionsversicherungsanstalt auch online erledigen.
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