Wenn der Urlaub im Aschenregen versinkt

Die Vulkanasche aus Island wird anscheinend zur unendlichen Geschichte – und für Ferienreisende zu einem Ärgernis.

Als Folge der Vulkanausbrüche auf Island werden immer wieder Flüge abgesagt oder verschoben.  Wenn die Urlaube deshalb kürzer werden als vorgesehen müssen die Reiseveranstalter den Preis für bereits bezahlte, aber nicht konsumierte Urlaubstage refundieren.

Renate Schiller, Reiseexpertin der Arbeiterkammer Niederösterreich, sagt es klipp und klar: „Die Konsumenten haben ein Anrecht auf Ersatz der entgangenen Urlaubstage!“

Als verhinderter Urlauber kann man sich die Höhe des Anspruches leicht selbst ausrechnen: Wer sieben Tage Urlaub bezahlt hat, muss auch so viele konsumieren können. Verkürzt sich der Urlaub durch die Aschewolke auf fünf Tage, muss der Reiseveranstalter den Preis für die zwei entgangenen Urlaubstage zahlen.

Keine höhere Gewalt

Die Expertin: „Das oft verwendete Argument der höheren Gewalt zählt hier nicht. Es handelt sich um einen Gewährleistungsmangel.“

Auch die genaue Summe kann man ziemlich leicht selbst kalkulieren. Die Formel lautet: Reisepreis (ohne Versicherungs- und Buchungsgebühren) dividiert durch Anzahl der Urlaubstage. Das Ergebnis muss mit den fehlenden Tagen multipliziert werden.

Ein Beispiel: Die Reise für einen 14-tägigen Urlaub kostet netto 2.800 Euro. Das ergibt pro nicht konsumierbarem Urlaubstag einen Anspruch in der Höhe von 200 Euro, den der Veranstalter bar bezahlen muss.

Ob wegen der Verschiebung der Abflugtermine ein kostenloser Rücktritt von der Reise möglich ist, ist vom Einzelfall abhängig. Verliert man bei einem nur viertägigen Wochenendflug einen Tag, so wird ein kostenloser Rücktritt realistisch sein. Bei einem 14-tägigen Urlaub wird dagegen der Wegfall von nur einem Tag wohl kaum ausreichen.

Kein Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude

Ein zusätzlicher Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden ist übrigens nicht vorgesehen, weil ja kein Verschulden des Veranstalters vorliegt.

Viele Ärgernisse und Umständlichkeiten lassen sich durch den rechtzeitigen Abschluss einer Reiseversicherung, am besten gekoppelt mit Assistance-Leistungen, vermeiden. Am Markt gibt es dazu zahlreiche Angebote, zwischen denen man nach fachkundiger Beratung wählen kann.

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