Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf Minderjährige
Schon bisher war bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf Minderjährige die Zustimmung der Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form notwendig. Durch einen Erlass des Bundesministeriums für Verkehr wurde jetzt zusätzlich festgelegt, dass bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges auf einen Minderjährigen, welches dieser aufgrund der Altersbestimmungen des Führerscheingesetzes noch nicht lenken dürfte, eine schriftliche pflegschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist.
(Quelle: HDI)
Tags: KFZ-Zulassung




22. April 2010 at 11:36
Das ist doch auch zum Teil sinnlos ein KFZ auf einen Minderjährigen zu übertragen.
Bestimmt gibt es Gründe dafür: zum Beispiel Oma kauft Auto für Neffen oder sowas…
Aber insgesamt ist mir sowas eh suspekt…