Rettungsgassen bilden – bald Pflicht!
Rettungsgasse bereits bei Staubildung
Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.
Bisher war im Gesetz klar geregelt, wie Autofahrer mithelfen müssen, Einsatzfahrzeugen ein schnelles Vorankommen im Stau zu ermöglichen.
Derzeit gilt, dass deren Fahrer dafür den Pannenstreifen zu benützen haben. Oft entstehen dadurch jedoch gefährliche Situationen – sei es durch am Pannenstreifen abgestellte Fahrzeuge oder durch Rückstaus bei Autobahnabfahrten.
Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung hat der österreichische Gesetzgeber die Einführung der Rettungsgasse mit 1. Jänner 2012 beschlossen. Damit wird ein langjähriger Wunsch der heimischen Einsatzorganisationen, Autofahrerclubs und der ASFINAG erfüllt. Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Sie hilft mit, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Freie Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge
Der neue Absatz 6 des § 46 StVO lautet: “Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken un dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benutzt werden.”
Im Klartext: Der notwendige Platz für Einsatzfahrzeuge muss – wie auch unsere Bildstrecke und das Video zeigen – zwischen den Fahrstreifen geschaffen werden, genauer gesagt zwischen dem äußerst linken Fahrstreifen und dem, der rechts neben diesem liegt.
Ein wichtiger Punkt, welchen es ebenfalls zu beachten gilt: Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald sich ein Stau bildet; nicht erst wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern! Selbst dann, wenn man ganz genau weiß, dass kein Unfall den Stau verursacht hat – etwa weil man die Ampel kennt, die einen Kilometer weiter vorn den Verkehr immer wieder zum Erliegen bringt – muss eine Rettungsgasse gebildet werden.
Tipps vom ÖAMTC-Juristen
ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer begrüßt die Einführung der Rettungsgassen-Pflicht und hat diesbezüglich einige Tipps für Autofahrer:
Wer zur Seite fährt, um Platz zu schaffen, muss sein Fahrzeug unbedingt wieder parallel zur Fahrtrichtung anhalten – nicht schräg. Ein in die Rettungsgasse ragendes Heck oder gar ein Anhänger kann ein gefährliches Hindernis sein.
Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen?
Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich freizuhalten.
Wie verhält man sich richtig, wenn sich eine Autobahn teilt, oder bei Autobahnabfahrten?
An solchen Stellen ist darauf zu achten, dass ein Rettungsfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann. Oberstes Prinzip ist immer, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern.
Was passiert wenn man nicht bei der Bildung der Rettungsgasse mitmacht?
Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse folgt natürlich auch eine mögliche Bestrafung für jene, die das nicht tun. Nicht mitzumachen kann bis zu 726 Euro kosten. Wer dabei ein Einsatzfahrzeug, ein Fahrzeug des Straßendienstes oder der Pannenhilfe behindert, muss sogar mit einem Strafrahmen bis 2.180 Euro rechnen. Einem Einsatzfahrzeug nachzufahren, das mit Blaulicht die Rettungsgasse befährt, wird übrigens ebenfalls bestraft.
Mitdenken ist gefragt!
Die Bestimmungen für die Bildung einer Rettungsgasse erfordern jedoch mehr als die Befolgung des betreffenden Paragraphen. Damit die Rettungsgasse auch in Österreich zu einem Erfolg wird, ist Mitdenken seitens der Autofahrer gefragt.
Häufig wird in der jeweiligen Situation entschieden werden müssen, wie man sein Fahrzeug am wirkungsvollsten aus dem Weg schafft und wie weit man ausweichen muss, damit eine ausreichend breite Rettungsgasse entsteht.
Undabdingbar dafür ist, immer ausreichend Abstand zu anderen Fahzeugen einzuhalten – selbst im langsamen Kolonnenverkehr.
´(Quelle: ÖAMTC)
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