Vorsicht, Winterreifen nötig!

Obwohl die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht erst ab 1. November gilt, ist ein Wechsel schon früher empfehlenswert.

Wer jetzt mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert unter Umständen Geldstrafen und den Verlust des Versicherungsschutzes, wenn er bei Schnee, Matsch oder Eis einen Unfall hat.

Den meisten Autofahrern ist dieses Risiko nicht bewusst. Sie vertrauen darauf, dass die mit 1. Jänner 2008 eingeführte Winterreifen-Pflicht von 1. November bis 15. April des nächsten Jahres gilt und übersehen dabei den Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“ im Gesetzestext.

Diese Passage ist aber entscheidend, denn sie bedeutet, dass bei Schnee, Matsch oder Eis Winterreifen auf dem Auto angebracht sein müssen. Als Alternative zu den Winterreifen können – mit gewissen Einschränkungen – auch Schneeketten verwendet werden.

Schon einfache Straßennässe kann zu Glatteis führen, wenn die Temperatur sinkt. Und auch im Oktober kann es bis in die Tallagen zu Schneefällen kommen, wie die Österreicher erst kürzlich erlebt haben.
Egal, was der Kalender sagt

In solchen Fällen gilt die Winterreifenpflicht, egal, was der Kalender sagt. Lenker von Pkw, Kombis oder Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen bei diesen Verhältnissen ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.

Schneeketten sind allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Was kann passieren, wenn man diese Vorschrift missachtet?
Empfindliche Strafen drohen

Vorsicht, die Sache kann teuer werden! Bei einfachen Verstößen ist ein Strafmandat um 35 Euro fällig. Wenn es durch die Verwendung der Sommerreifen zu einer Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer kommt, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 Euro Geldstrafe verhängt werden. Die Polizei kann dem Autofahrer eventuell sogar vorschreiben, dass er sein Gefährt stehen lassen muss.

Auch bei der Autoversicherung kann es Probleme geben, wenn die falsche Reifengarnitur aufgezogen ist, denn bei Unfällen mit Sommerreifen ergibt sich unter Umständen ein Mitverschulden des Autofahrers.

Konkretes Beispiel: Ein Wagen mit Sommerreifen kollidiert auf einer vereisten oder verschneiten Straße mit einem anderen Fahrzeug. Weil sich der Bremsweg wegen der Sommerreifen verlängert, liegt ein Mitverschulden vor. Bittere Auswirkung: Der Kfz-Lenker rutscht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in den Malus.

Bei der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung kann der Autofahrer leer ausgehen, wenn er den Schaden grob fahrlässig verursacht. Die Gerichte bewerten es in den meisten Fällen als auffallende Sorglosigkeit, wenn ein Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist.
Geschwindigkeit anpassen

Wer keine Gelegenheit hatte, rechtzeitig die Reifen zu wechseln, sollte in diesen Tagen jedenfalls besonders vorsichtig unterwegs sein. Schließlich muss man als Autofahrer die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie die Eigenschaften des Fahrzeuges anpassen. Das wird oft übersehen deshalb ist die Ursache für die meisten Unfälle bei schlechter Witterung die „nicht angepasste Geschwindigkeit“

Bookmark and Share

Tags: ,

Senden Sie Ihren Kommentar
  1. Wählen Sie bitte
  2. (nötig)
  3. (gültige Mailadresse)
  4. (nötig)
  5. Captcha
 

cforms contact form by delicious:days


Rss Feed Tweeter button Facebook button Technorati button Linkedin button Webonews button Delicious button Stumbleupon button Youtube button