Arbeiterkammer rät zu einer Reiseversicherung – trotz E Card
Die E-Card ist schön und gut. Leider wird im Ausland mit ihr Schindluder getrieben, was bei Urlaubern zu unangenehmen Überraschungen führt.
Die Erlebnisse einer jungen Mutter sind eine Warnung für alle Urlauber, sich in Sachen Krankenversicherung im Ausland nicht auf die E-Card zu verlassen.
Wie das Beispiel von Mag. Caroline C., einer Angestellten aus Niederösterreich, zeigt, hilft nicht einmal der ausdrückliche Hinweis bei einer Arztpraxis, dass die Karte aus Österreich akzeptiert wird.
Die junge Akademikerin, die mit ihrem vierjährigen Sohn in einem türkischen Hotel urlaubte, hatte plötzlich starke Ohrenschmerzen und ging deswegen zu dem Arzt, der in dem Hotel seine Praxis hat. Ein Schild wies darauf hin, dass dort die E-Card ohne Zusatzkosten akzeptiert wird. Sicherheitshalber fragte Mag. C. nach, ob wohl alles seine Richtigkeit habe und erhielt die mündliche Bestätigung, dass alles in Ordnung wäre.
Die Frau wurde nochmals misstrauisch, als ihr ein englischsprachiges Formular zur Unterschrift vorgelegt wurde, das eher das Gegenteil besagte. Bei einer neuerlichen Nachfrage erhielt sie aber nochmals die Zusicherung, die E-Card werde akzeptiert.
Rechnung über 300 Euro
Weil sie starke Schmerzen hatte und endlich behandelt werden wollte, unterschrieb die Angestellte – was sie nach der Rückkehr nach Österreich bereuen sollte. Eine Woche nach Ende des Urlaubs erhielt sie eine Rechnung über 300 Euro. Nicht nur, dass man ihr etwas anderes gesagt hatte, verblüffte die Patientin, sondern auch, dass die Rechnung von einer griechischen Firma kam.
Ob sie die Rechnung tatsächlich bezahlen muss,ist fraglich. Feststeht jedenfalls, dass sie Scherereien auf sich nehmen muss, die sich sich gerne erspart hätte.
Für Mag. Josef Fraunbaum, Sozialexperte der niederösterreichischen Arbeiterkammer, ist die Vorgangsweise in diesem Fall skandalös. Im Zusammenhang mit der E-Card gibt es aber immer wieder Probleme.
Achtung auf das Kleingedruckte
Fraunbaum: „Ich rate allen Österreichern, sie vor dem Urlaub zu informieren, wie es um die Krankenversicherung im Urlaubsland bestellt ist. Und unterschreiben Sie nichts bzw. berücksichtigen Sie das Kleingedruckte. So kommt es im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen.”
Grundsätzlich gilt die E-Card der Krankenkasse, die gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte ist, bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz. Die österreichische E-Card hat aber in Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten keine Gültigkeit.
Für die Türkei und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien ist ein eigener Auslandsbetreuungsschein erforderlich, den man beim Arbeitgeber bekommt. In allen anderen Ländern muss man die Rechnung selbst bezahlen und bekommt dann 80 Prozent des Kassentarifes, der allerdings von den tatsächlichen Kosten abweichen kann, zum Teil sogar beträchtlich.
Der Experte der Arbeiterkammer rät deshalb: „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nach einer privaten Reiseversicherung erkundigen.” Ihr Versicherungsmakler berät sie in diesen Fragen gerne – auch für den nächsten Urlaub …
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03. Juni 2011 at 16:13
Immer wieder passieren genau diese Dinge. Die Urlauber sind auf der sicheren Seite, wenn sie vor dem Urlaub möglicherweise eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Viele möchten die Kosten einsparen und zahlen nach dem Urlaub leider drauf. So eine Versicherung muss nicht teuer sein.
08. September 2011 at 14:37
Ich habe schon mal etwas ähnliches erlebt. Das war mir eine Lehre und ich habe ab sofort für meine Reisen eine Versicherung im Krankheitsfall abgeschlossen. Die Investition lohnt sich wirklich, denn sie kostet wirklich nur ein paar Euro und ist für jeden erschwinglich. Besser als auf ein paar Hundert Euro sitzen zu bleiben.