Bei 1.134 Euro ist Schluss…..

Rechtzeitig vor Beginn der Reisesaison wurde jetzt festgelegt, wie viel Flugzeugpassagiere als Entschädigung bekommen, wenn ihr Gepäck verloren geht.Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Passagiere für den Verlust ihres Gepäcks bei Flugreisen eine festgelegte Entschädigung bekommen, die nach oben begrenzt ist.

Ausschlaggebend war ein Kunde, der sich auf einen erholsamen Urlaub gefreut und dann zu seinem Ärger festgestellt hatte, dass der Koffer nicht am Urlaubsziel angekommen war. Das Gepäckstück blieb verschwunden, worauf der frustrierte Urlauber von der Fluggesellschaft eine Entschädigung verlangte.

Er forderte für den Inhalt des Gepäcks 2.700 Euro und zusätzlich 500 Euro für den „Verlust ideeller Werte“, also für Erinnerungsstücke, die er als für ihn besonders wertvoll bezeichnete.

Materielle und ideelle Werte abgegolten

Der Fluggesellschaft war die Forderung zu hoch, worauf der Fall zu Gericht ging. Letztlich landete er beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der eine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat. Demnach beträgt die Obergrenze für den Gepäckverlust bei Flugreisen 1134,71 Euro und keinen Cent mehr. Mit dem Betrag sind sowohl die materiellen als auch die ideellen Werte abgegolten.

Wer in den Urlaub Kleidung und Gegenstände mitnimmt, deren Wert 1.000 Euro übersteigt, sollte sich deshalb extra versichern lassen. Zu empfehlen ist eine Reiseversicherung, die nach Möglichkeit eine Neuwertdeckung umfasst und statt des Zeitwertes für Gegenstände im Gepäck – vom tragbaren DVD-Player bis zum Cocktailkleid für die Abendparty – den Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens vergütet.

Warum Versichern beruhigt

Manche Versicherungen bieten auch spezielle Entschädigungen dafür, wenn das Gepäck zu spät am Urlaubsort ankommt. Dabei steigert sich der Betrag, je länger die Verzögerung dauert.

Außerdem übernehmen Reiseversicherungen die Kosten für medizinische Behandlungen am Urlaubsort und nötigenfalls auch für den Heimflug bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall. Und nicht zuletzt nehmen sie verhinderten Urlaubern die Sorge um die Stornokosten ab.

Bei der Ferienplanung sollte man deswegen bedenken: Wer gut versichert ist, hat einen ruhigeren Urlaub.

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