Kontotücken….
Wer in Pension ist, muss auf sein Geld achten. Die Banken machen das nicht immer leicht.
Vorsicht beim Pensionskonto
Bisher wurden Pensionen meist einige Tage vor dem Monatsersten überwiesen und am Kontoauszug ausgewiesen. Wertgestellt wurden sie aber erst mit Monatsbeginn. Das ändert sich jetzt.
Ab 1. Dezember erhalten Pensionisten sowie Bundes- und Landesangestellte ihre Pension bzw. ihr Gehalt am Monatsersten gebucht und taggleich wertgestellt. Was sich kundenfreundlich anhört ist allerdings nicht unproblematisch.
Zinsen bei zu früher Abhebung
Bisher wurden die Pensionen um den 27. eines jeden Monats im Nachhinein überwiesen und auch sofort am Kontoauszug dargestellt. Viele Pensionisten ließen sich davon täuschen und hoben vor dem Ersten Geld ab oder erteilten Daueraufträge mit vorzeitigen Abbuchungen.
Was ihnen nicht bewusst war: Sie mussten für diese Beträge Zinsen zahlen, denn die Banken sorgten für die Wertstellung der Pensionen erst einige Tage später zum Ersten des Monats.
Entsprechend einer Richtlinie der EU ist diese Methode nicht mehr zulässig. Die Pensions- bzw. Gehaltszahlungen werden ab Dezember am Tag der Buchung auf dem Konto wertgestellt.
Jetzt wird erst am Ersten gebucht
Der Pferdefuß dabei: Diese Buchung erfolgt jetzt nicht mehr am 27. des Vormonats, sondern direkt am Ersten. Diese Gesetzesänderung könnte bei den Betroffenen im Rahmen der Umstellung für Verwirrung sorgen, weil sie gewohnt sind, bereits am Monatsende über ihr Geld zu verfügen.
Allen Betroffene sollten, so raten Experten, deshalb ihre Kontoauszüge überprüfen und eventuelle Daueraufträge gemäß der neuen Regelung anzupassen.
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