Beiträge zum Thema ‘Fiskus-Steuer-Abgaben’

Gewinnfreibetrag 2010, vorzeitige Abschreibung und Lohnsteuerentlastung

Freitag, 09. Oktober 2009

Ich habe heute ein paar Informationen zur Lohnsteuerentlastung auch Informationen zum Gewinnfreibetrag 2 neu gelesen und da dieses ja nicht nur mich, sondern viele meiner LeserInnen betrifft, möchte ich ein paar Details hier anführen und dann einen Link zur Verfügung stellen, zum detaillierten Nachlesen……. (weiterlesen…)

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Steuerfrei Schenken

Freitag, 29. August 2008

Seit 1.8. 2008 kann man steuerfrei verschenken – dies gilt für Bargeld, Anleihen, Aktien, Schmuck, Wertpapiere, immatrielle Güter (Wohnrechte, Fruchtgenussrecht etc.), also alles außer Immobilien/Grundstücke, da hier durch die Eintragung ins Grundbuch und Verpflichtung der Abfuhr von GrEst der Verpflichtung ausreichend Sorge getragen wird.

Dies bringt allerdings eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt mit sich, die für alle Beteiligten gilt, der Schenkende, der Beschenkte und ein eventuell damit betrauter Notar/Anwalt. Es müssen nicht alle die Meldung erstatten, wenn es aber keiner tut können alle mit 10% des Schenkungswert bestraft werden. Es ist also zu empfehlen, wenn man die Meldung nicht selber macht, zu überprüfen, ob diese erstattet worden ist.

Zeit um diese Meldung zu erstatten hat man 3 Monate ab erfolgter Schenkung, und nur dann wenn gewisse Wertgrenzen überschritten worden sind

Geschenke unter Verwandten sind ab einem Betrag von EUR 50.000.- innerhalb eines Jahres meldepflichtig, wobei es sich dennoch empfiehlt, Schenkungen darunter zu melden, weil dann bei einer eventuellen Steuerprüfung der Prüfer beweisen muss, dass es sich um eine Schenkung handelt und nicht um einen ungeklärten Vermögenszuwachs.

Eine Meldung hat ja auch keine steuerlichen Konsequenzen.

Geschenke unter bekannten/Nichtangehörigen sind beim Überschreiten des Betrags/ der wertgrenze von EUR 15.000.- innerhalb von 5 Jahren zu melden

Bei allen Wertgrenzen/Beträgen handelt es sich immer um Schenkungen von einer und erselben Person zu anderen selben Person.

Die Meldung muss elektronisch via Finanzonline erfolgen, wenn des nicht zumutbar ist, dann auch mit auf den Finanzämtern aufliegenden Formularen.

Gemeldet werden muss der offensichtliche Wert, bei Bargeld Sparbüchern und Wertpapieren, bei Antiquitäten oder Schmuck darf selber geschätzt werden.

Bei Lebensversicherungen, die ein begünstigter erhält, der NICHT Versicherungsnehmer ist, isind ebenfalls die genannte Wertgrenze einzuhalten

Bei Immobilien ist ab nun die Grunderwerbssteuer zu bezahlen, 2% zwischen Angehörigen und 3,5 bei allen anderen.

Im Zweifel empfiehlt es sich bei Unsicherheiten, dennoch Meldung zu machen: es zieht ja keine steuerliche Sanktion nach sich

Zusammenfassung

Wenn Erwerber oder Geschenkgeber einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben

und folgende Gegenstände geschenkt werden

Bargeld, Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Beteiligungen an Mitunternehmerschaften, Beteiligungen als stiller Gesellschafter, Teilbetriebe, Betrieben bewegliches vermögen (Einrichtung, KFZ, Schmuck etc,) immatrielle Vermögensgegenstände

dann besteht prinzipiell Meldepflicht.

Befreiungen von der Anzeigepflicht

· Schenkungen zwischen Angehörigen (dazu gehören auch Lebengefährten) bis 50.000.-(innerhalb 1 Jahres)

· Schenkungen zwischen anderen Personen bis 15.000.-(innerhalb von 5 Jahren )

· Übliche Gelegenheitsgeschenke (Weihnachten , Geburtstag, Hiochzeit, etc ) bis 1.000.-

· Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung

· Zuwendungen aus unentgeltlicher Ausspielung (Preisausschreibung)

(Quellen. Gewinn, Gabriele Hackl, Hackl und Co)

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Selbständigenvorsorge

Montag, 18. August 2008

Seit einigen Tagen erhalten mehrere 1000 Unternehmer und Landwirte einen Brief, in dem ihnen mitgeteilt wird, daß, sollten sie sich nicht innerhalb von 3 Monaten für eine Betriebliche Vorsorge Kasse entscheiden, sie von der Versicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft zwangzugewiesen werden.

Wänrend Freiberufler noch bis Ende 2008 entscheiden können, ob sie denn überhaupt in das neue System hineinoptieren wollen, müssen alle GSVG Versicherten sich gefallen lassen, mit nachhaltigem Druck zwangbeglückt zu werden.

Jene Gewerbetreibenden , die Mitarbeiter haben und für jene bereits eine Vorsorgekasse ausgewählt haben, sind verpflichtet für sich selber die gleiche zu nehmen. Der Beitrag beträgt 1, 53% vom Bruttoeinkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (derzeit EUR 55.020.- im Jahr ) , wird vom gesetzlichen Sozialversicherer gemeinsam mit allen anderen Beiträgen eingehoben und an die jeweilige Kasse abgeführt. Unternehmer ohne Mitarbeiter haben die Wahl aus derzeit 9 Vorsorgekassen.

Der Termin, eine derartige Vorsorgekasse auszuwählen , wäre bereits Ende Juni gewesen, der Gestzgeber räumt nun nochmals 3 Monate ein, damit eine entsprechende Kasse ausgewählt werden kann.

Was allen Kassen gleich ist, ist die gesetzliche Verpflichtung , eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beiträge zu gewährleisten, und die derzeitige nicht sehr positive Ertragssituation, nicht alleine wegen der Verbindung Anlagedauer zu Kapitalgarantie.

Dennoch ists kein verlorenes Geld, welches man zwangsbeglückt in die Vorsogekasse einzahlt: Die Beiträge sind als Betriegsausgabe voll absetzbar, somit ergibt sich auch bei einer schwachen Annahme von 2% per Anno ein Gesamtertrag von 6% am Ende der Laufzeit.

Als Rente ist die Auszahlung am Ende der Laufzeuit steuerfrei, bei Einmalauszahlung fallen
einmalig 6% Steuer an.

Somit ist diese Möglichkeit auch für Freiberufler und Opt-In-Kandidaten durchaus auch interessant und attraktiv.

Wenn Sie also bis jetzt noch keine Vorsorgekasse ausgewählt haben, dann Rufen Sie mich. Ich begleite Sie gerne zu “Ihrer” passenden Vorsorgekasse.

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Erhöhung Pendlerpauschale und KIlometergeld ab 1. Juli 2008

Montag, 23. Juni 2008

Um den Belastungen durch die gestiegenen Treibstoffpreise entgegenzuwirken, hat der Nationalrat am 6.6. 2008 beschlossen, daß das oendlerpauschale und das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 erhöht werden ( Information des BMF vom 6.6. 2008. )

Das Kilometergeld ist ab 1.7. 2008 je km 0,42 EUR (für PKW), das kleine Pendlerpauschale zwische EUR 630.-/Jahr und EUR 1.857.- /Jahr…

Wollen Sie mehr wissen, sprich die gnaue Aufstellung haben, schreiben Sie mir ein Mail. Ich schicke Ihnen dann eine entsprechende Aufstellung zu.
Im Zuge dessen würde ich mich freuen, wenn Sie meinen Newsletter auch in Zukunft bestellen würden, dann können Sie das HIER tun !!!

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Schenken macht Freude – und zahlt sich wieder aus !

Mittwoch, 14. Mai 2008

Bekanntlich fällt ja mit 1.8. 2008 die Schenkungssteuer, allerdings, damit Umgehungen der Einkommensteuerpflicht vermieden und Schenkungen nachvollzogen werden können, müssen diese dem Fiskus gemeldet werden. Wie dieselbige Meldung auszusehen hat wird per Verordnung geregelt werden. Unter Angehörigen greift diese Vorschrift erst ab einem Schenkungswert von EUR 75.000, mehrere binnen eines Jahres werden addiert. Zwischen Nichtanghörigen liegt die Grenze allerdings schon bei EUR 15.000.- , ab dieser besteht Meldepflicht und es werden sämtliche Schenkungen innerhalb von 5 Jahren addiert. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, kann mit einer Verwaltungsstrafe mit bis zu 10% des Schenkwertes bestraft werden.

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