Beiträge zum Thema ‘Versicherungen’

Schaden im Ausland – im Inland erledigt!

Montag, 07. Juli 2008

Mal angenommen, Sie werden in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalles und der Unfallgegner ist aus Ungarn – das macht die Sache ziemlich kompliziert.

Neben all dem Ärger, den ein Verkehrsunfall nach sich zieht, stellt sich allerdings auch die Frage, wo man seinen Schaden geltend machen kann: Österreich ? Spanien ? Ungarn ?

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat kürzlich die Rechte von Unfallopfern gestärkt. Wer ein Verfahren gegen die Haftpflicherversicherer im Ausland anstrengen will, muß dies nicht mehr – wie bisher – am Sitz des Unternehmens tun. Die Richter in Luxemburg entschieden, daß man dort klagen KANN, wo man wohnt. Im genannten Beispiel brauchen Sie also nicht mehr vor ein ungarisches Gericht ziehen, sondern können dies in Österreich tun, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Die Entscheidung darüber, in welchem Land Sie Ihre Ansprüche besser und erfolgsversprechendeer durchsetzen können, sollten Sie allerdings unter Beiziehung eines Rechtsexperten treffen. Auch dafür ist z.B. die Rechtschutzversicherung da…….

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Wozu Rechtsschutz rund um Haus und Wohnung ?

Donnerstag, 03. Juli 2008

Weil sie feststellen, daß Sie seit Jahren zu viel Betriebskosten zahlen
Weil in Ihrer Einfahrt schon wieder ein fremdes Auto parkt.
Weil Ihr Untermieter die vereinbarte Kaution nicht überwiesen hat .
Weil der Klavierschüler in der Nachbarwohnung zwar gut, aber zu laut und auch zu nachtschlafender Zeit spielt.
Weil Sie sich mit anderen Wohnungeigentümern nicht über die Höhe der Reparaturrücklage einigen können.

Weil In Ihrem Badezimmer das Wasser nicht nur aus der Leitung sondern auch aus der Decke kommt.
Weil Ihr Mieter die Wohnung in einem devasiertem Zustand zurückgelassen hat.

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Gekipptes Fenster ist nicht „verschlossen“ – Versicherung zahlt nicht!

Donnerstag, 26. Juni 2008

Einem zwischen den Streitteilen geschlossenen Vertrag über eine Haushaltsversicherung lagen unter anderem nachstehende Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung zu Grunde: „Wenn die Versicherungsräumlichkeiten auch nur für kurze Zeit von allen Personen verlassen werden, sind die Türen zu versperren, Fenster und sonstige Öffnungen ordnungsgemäß verschlossen zu halten sowie vorhandene und vertraglich vereinbarte Sicherungen vollständig anzuwenden.“ Wenn sich der Versicherte nicht an die vereinbarten Sicherheitsvorschriften hält, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der OGH führt zu 7 Ob 94/06h wiederholt aus, dass auch hier sich die Auslegung am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers orientiert. Die einzelnen Klauseln sind objektiv und unter Beschränkung auf ihren Wortlaut auszulegen. Zu berücksichtigen ist der Zweck einer Bestimmung, der für den objektiven Beobachter erkennbar ist. Nach diesen zur Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen ist ein gekipptes Fenster nicht im Sinne der zitierten Bedingung „ordnungsgemäß verschlossen”.

Quelle: Asscompact

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Fahrraddiebstahl – was nun ?

Freitag, 13. Juni 2008

Wenn einem das Fahrrad gestohlen wird, so ist dies einerseits sehr ärgerlich, andererseits manchmal etwas mühsam, das Gleiche mit der bisherigen Ausstattung zu erhalten, insbesondere wenn man das Bike mit gewissen Specials ausgestattet hat.

Vor allem dann, wenn das Fahrrad einen hohen Wert hatte und/oder recht neu ist. Immer öfter bekomme ich Fragen gestellt zum Thema Fahrraddiebstählen und Versicherungen – daher nachfolgend ein paar wichtige Punkte:

In vielen Haushaltsversicherungen ist das Fahrrad mitversichert, bitte beachten Sie etwaige Höchstgrenzen und lassen Sie diese eventuell anpassen. Beachten Sie auch, wo das Fahrrad versichert ist, Gang, Keller, Fahrradraum, Dachboden , am Grundstück ?!

Meist wird es als grobe Fahrlässigkeit angesehen, wenn das Fahrrad ohne entsprechendes Schloss verwahrt wird, ausser im absperrbaren Keller. Das gilt im Übrigen auch für den Fahrradraum, der für alle betretbar ist – das Fahrrad gehört versperrt.

Die meisten Anbieter haben die sogenannte Außenversicherung nicht mitversichert, das bedeutet, wenn das Bike unterwegs gestohlen wird, würde man durch die Finger schauen .Bei einigen Anbietern kann man dies miteinschliessen, es gibt auch Versicherer , die dies als Standalone Produkt anbieten.
Auch hier gilt: So agieren, als wäre man nicht versichert, das heißt, immer abschliessen (Ich gebe hier als Bikerin den Tipp, die 20 Euro mehr für ein stabiles Schloss zu investieren)

Wird nun das Fahrrad tatsächlich gestohlen, und man möchte den Schaden von der Versicherung ersetzt haben, ist eine Anzeige bei der Polizei unabdingbar. Mit der polizeilichen Meldung empfiehlt es sich, die Rechnung in Kopie beizulegen, eventuell ein Foto das Fahrrades, eine ggfs. vorhandene Seriennummer.

Es werden in Österreich jährlich ca. 30.000.- Fahrräder gestohlen, somit ist die Chance sehr groß, selbst davon einmal betroffen zu sein. Also auch ein kurzer Sprung in den Supermarkt für ein paar Minuten kann Langfinger dazu animieren, das Objekt der Begierde sich anzueignen. Daher nochmals mein Tip: Ein gutes Schloß ist die erste Hürde für Fahrradräuber, die passende Versicherung ebnet den Weg für Bestohlene, bald wieder gut unterwegs zu sein.

Ob das das Mittel der Wahl ist, ist allerdings eine sehr akademische Diskussion !!

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Auf lustich.de: Fahrrad am Haus

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Versicherungsbetrug – kein Kavaliersdelikt !

Dienstag, 10. Juni 2008

Auch wenn das Leben noch so teuer is, teurer denn je, und alle aufs Geld schauen müssen: Die Versicherungen sehen es tendenziell nicht so gerne , als Selbstbedienungsladen herzuhalten. Interessanterweise wird das Erlangen von Versicherungsleistungen auf einem nicht legalen Weg mit der Argumentation begründet: “Ich habe so viele Jahre eingezahlt , da muss doch was drin sein ” – “Die Versicherungen haben es eh…” . Sicherlich würde niemandem jener Leute, welche fingierte Schadensmeldungen verfassen, einfallen , eine kriminelle Tat zu begehen.

Allerdings ist das, was landläufig als Kavaliersdelikt bezeichnet wird, schlicht und einfach kriminell.

Im Strafgesetzbuch findet man dies im § 151, wo Versicherungsmißbrauch mit einer Freiheitstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis 360 Tagsätzen geahndet wird, das kann bei wiederholten Vorfällen sogar bis zum Gewerbsmäßigen Betrug gehen und der wird mit bis zu 10 Jahrhen Haft bestraft.

Der EInfallsreichtum findet da kaum Grenzen, und es beginnt bei sogenannten “harmlosen ” kleinen Fällen, wie die Brille auf die man sich gesetzt hat und endet bei Brandstiftung unf angeblich verschwundener Autos. Auch Fahrräder sind ein beliebter Gegenstand, sich für den Sommer neu auszustatten.

Die Tätere findet man in allen sozialen Schichten und sind sowohl profis als auch Amateure, jene übersehen bei der Rechtfertigung vor sich selber, daß diese Bereicherung auf dem Rücken der Risikogemeinschaft stattfindet – und damit den Solidaritätsgedanken zerstört.

Diese “Kavaliersdelikte” kosten die Versicherungswirtschaft jährlich bis zu einer Viertelmilliarde Euro, und das tragen alle Versicherte mit, was sich letztendlich in den höheren Prämien niederschlägt. Schadenfreiheit soll man sich daher nicht durch derartige Transkationen belohnen lassen, sondern durch günstigere Prämien in seinem eigenen Vertrag – fragen Sie dazu Ihre(n) VersicherungsmaklerIn !

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