Der gläserne Kreditkunde

Wissen Sie, wie genau Sie durchleuchtet werden, wenn Sie bei der Bank einen Kredit aufnehmen wollen? Die Arbeiterkammer hat sich dafür interessiert.

Über die Kreditwürdigkeit eines Kunden entscheidet oft seine Bonität. Die Banken gehen verschiedene Wege, um sie festzustellen.

Ein neues Auto, neue Möbel, eine unerwartete Anschaffung – einen Kredit kann jeder einmal brauchen. Dafür muss man aber in Kauf nehmen, dass die Bank auf Herz und Niere prüft, ob man kreditwürdig ist.

Stichprobenartig hat die Arbeiterkammer bei den fünf Banken Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank, Hypo Landesbank und Volksbank nachgefragt, wie sie zur Einschätzung der Bonität kommen.

Selbstauskunft und Schwarze Liste

Die Hauptinformationsquellen sind Selbstauskünfte der Konsumenten, die Bankenwarnliste, die besser als „Schwarze Liste“ bekannt ist, sowie die Kleinkreditevidenz. Neben Stamm- und Einkommensdaten werden auch laufende Finanzierungen und Zahlungsunregelmäßigkeiten abgefragt. Erste Bank und Volksbank greifen zusätzlich auf Informationen aus sonstigen Kreditauskunfteien zurück. Die Volksbank informiert sich auch in öffentlichen Registern.

Oft schauen die Banken ganz einfach auf dem Konto nach, ob dort beispielsweise regelmäßig Gehaltszahlungen eintreffen. Einige Bankinstitute lassen auch allgemeine Angaben in ihre Bewertungen miteinfließen, etwa Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Art des Wohnsitzes.

Wie wahrscheinlich ist die Rückzahlung?

Die Bonitätsbewertung erfolgt durch Mitarbeiter der Bank, dabei werden auch so genannte automatisierte Scoringverfahren eingesetzt. Mit dem Kreditscoring wird ermittelt, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden den Kredit auch tatsächlich zurückzahlen. Bei diesem Verfahren werden konkrete Fakten über eine Person, allgemeine Erfahrungen und statistische Werte einbezogen, um das Verhalten der Kunden möglichst zuverlässig vorhersagen zu können.

Wird der Kredit abgelehnt, erfährt der Kunde die Gründe dafür – wenn er danach fragt. Unmittelbaren Einblick in das Scoreverfahren oder -ergebnis erhält er aber nicht.

Wer eine Bonitätsdatenbank betreibt, auf die Banken zugreifen, muss die Konsumenten vorab über Negativeinträge informieren. Sie müssen die Chance haben, sich gegen eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Datenverwendung wehren zu können.

Eventuell Anspruch auf Schadenersatz

Wird der Betroffene nicht benachrichtigt, kann er unter Umständen materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche stellen. Neben einem Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen Negativeinträge, wenn die Datei öffentlich zugänglich ist, wenn es also einen großen Kreis an Abfrageberechtigten gibt.

Derartige Rechtsstreitigkeiten sind aber immer mit einem ungewissen Ausgang verbunden. Ohne Rechtsschutzversicherung wird man sich kaum darauf einlassen können.

Lassen SIe sich vom Fachmann/von der Fachfrau Ihres Vertrauens unterstützen – geprüfte VermögensberaterInnen haben die gewerbliche Befugnis Sie dahingehend zu beraten.

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