Achtung auf die E-card-Gebühr

Wundern Sie sich nicht, wenn auf ihrem Gehaltskonto im November zehn Euro weniger einlangen als sonst: Damit bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihre E-card. Möglicherweise zahlen Sie aber zuviel!

Im November ist die Jahresgebühr für die E-card fällig. Sie macht pro Versicherten zehn Euro aus.

Das Serviceentgelt für die E-Card muss man einmal jährlich bezahlen, und zwar im November für das folgende Jahr. Eingehoben wird sie vom Dienstgeber. Pro Arbeitnehmer und pro mitversichertem Ehepartner oder Lebensgefährten werden zehn Euro vom Gehalt abgezogen. Das Geld erhält die jeweilige Krankenkasse.

Mittlerweile ist es allerdings für Beschäftigte gar nicht selten, mehrere Dienstgeber zu haben. In diesem Fall ist Vorsicht bei der E-card-Gebühr zu empfehlen: Sie wird nämlich von jedem der Dienstgeber eingehoben!

Formloser Antrag auf Rückvergütung

Das ist allerdings nicht der Sinn der Sache, denn einmal zahlen genügt. Deshalb muss man die November-Lohnzettel gut aufheben. Scheinen mehrere E-card-Gebühren auf, schickt man einfach Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse. Die zu viel bezahlten Gebühren werden dann rückerstattet.

Die E-card ist ein wichtiges elektronisches Dokument, die nachweist, dass und bei welcher Krankenkasse ihr Inhaber krankenversichert ist. Sie muss daher zu jedem Arztbesuch oder zur Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung mitgebracht und vorgelegt werden.

Die Karte gilt für alle Vertragsärzte der Sozialversicherung in Österreich, in allen EU-Staaten, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

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