Gewinnfreibetrag 2010, vorzeitige Abschreibung und Lohnsteuerentlastung

Ich habe heute ein paar Informationen zur Lohnsteuerentlastung auch Informationen zum Gewinnfreibetrag 2 neu gelesen und da dieses ja nicht nur mich, sondern viele meiner LeserInnen betrifft, möchte ich ein paar Details hier anführen und dann einen Link zur Verfügung stellen, zum detaillierten Nachlesen…….

Konjunkturbelebungsgesetz 2009 soll das auch heissen…

Bis dato konnte jeder Unternehmer, der als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaft tätig, und Einnahmen/Ausgabenrechner war, jene Wirtschaftsgüter, die im Veranlagungsjahr angeschafft wurden und bestimmte Eigenschaften hatten, nicht nur über die Nutzungsdauer normal abschreiben sondern auch Gewinnmindernd geltend machen (bis 10% des Gewinns, max. 100.000.-)

Alternativ konnte man um diesen Betrag bestimmte Wertpapiere mit einer bestimmten Laufzeit anschaffen…

Nun ist aber NEU

- Der Freibetrag wurde von 10 % auf 13% erhöht und gilt auch für bilanzierende Unternehmen
- Es wir unterteilt in Grundfreibetrag und einen investitionsbedingten Freibetrag

Die Neuerung ist vor allem, daß der Grundfreibetrag in Zukunft allen Einzelunternehmern und Personengesellschaften automatisch zusteht, und keine Investitionen getätigt werden müssen. Er beträgt 13% vom Gewinn bis maximal € 3.900,-

Den Grundfreibetrag sieht man als Äquivalent zur Steuerbegünstigung von 6% der unselbständig Erwerbstätigen für das 13. und 14. Monatsgehalt.

Der investitionsbedingte Freibetrag kommt ergo dessen nur für Gewinne über € 30.000,- zum Tragen. Die Obergrenze des Freibetrags liegt weiter bei € 100.000

Klingt alles sehr erfreulich – allerdings erst für das Veranlagungsjahr 2010, für heuer wurde eine 30%ige vorzeitige Abschreibung beschlossen: Was das bedeutet, bitte ich den/die Steuerberter(in) des Vertrauens zu befragen

……also ab zum Steuerberater und abklären und hier schon mal der versprochene Link

Zum Thema Lohnsteuerentlastung bitte ich auch den oben genannten Link anzuklicken, die wesentlichen Neuerungen sind hier, daß die ersten 11.000.- Eur (statt wie bisher 10.000.-) steuerfrei sind und die ersten beiden Grenzsteuersätze gesenkt wurden: Bedeutet bei einem Einkommen von EUR 30.000.- eine reale Ersparnis von EUR 659.-….

(alle Angaben ohne Gewähr)

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