Über Grenzen hinweg (sozial)versichert
Für alle, die in ihrem Berufsleben in mehreren Ländern beschäftigt waren, gelten demnächst bei der Pension und der Krankenversicherung neue Regeln.
Neue Bestimmungen in der Sozialversicherung bringen Erleichterungen für alle, die in verschiedenen Ländern gearbeitet haben.
Die von der EU getroffenen Regelungen über die Sozialversicherung von Personen, die in mehreren Ländern beschäftigt sind oder waren, gelten für Frauen und Männer, die in Österreich und auch in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat oder der Schweiz erwerbstätig sind oder waren. Die Bestimmungen räumen mit Verzögerungen und einigen Absurditäten auf.
So ist es nach der derzeitigen Rechtslage jemandem, der in seiner aktiven Zeit zur Arbeit nach Deutschland pendelte und jetzt in Pension ist, nicht erlaubt, sich von dem deutschen Arzt weiter betreuen zu lassen, bei dem er womöglich viele Jahre lang in Behandlung war. In Ausnahmefällen gibt es eine spezielle Bewilligung, um die Betroffene extra ansuchen müssen.
Behandlung beim vertrauten Arzt
Ab 1. Mai, wenn die Neuregelung in Kraft tritt, wird das anders. Erstens kann eine begonnene Behandlung – auch bei einer chronischen Erkrankung – weiter fortgesetzt werden. Zweitens kann der Pensionist – wenn er mindestens zwei der letzten fünf Jahre vor Antritt der Pension als Grenzgänger in Deutschland beschäftigt war – generell bei seinem bisherigen Arzt bleiben. Diese Neuregelung ist besonders für Arbeiter und Angestellte in den westlichen Bundesländern interessant, wo das Auspendeln nach Deutschland oder in die Schweiz sehr häufig ist.
Rascher zur Auslandspension
Wer in Österreich und im Ausland gearbeitet hat, bezieht auch aus beiden Ländern eine Pension. Bisher wurden diese Verfahren zwischen den Ländern in Papierform abgewickelt, in Zukunft soll das auf elektronischem Weg geschehen. Der Vorteil: Die entsprechenden Pensionsverfahren können wesentlich schneller abgewickelt werden, die Betroffenen werden daher rascher als bisher ihre österreichische Pension und die ausländischen Renten erhalten. Es dürfte aber bis 1. Mai 2012 dauern, bis die neue Technik überall eingesetzt wird.
Eine weitere Änderung wird die unmittelbar Betroffenen weniger freuen, stellt aber Beitragsgerechtigkeit her. Derzeit müssen Pensionisten, die immer nur in Österreich gearbeitet haben, die Krankenversicherungsbeiträge von ihrer vollen Pension bezahlen. Viel günstiger dran ist ein Pensionist, der nur wenige Berufsjahre in Österreich verbracht und hier zum Beispiel eine Lehre absolviert hat, aber dann ins Ausland gegangen ist. Er erhält nur eine sehr geringe österreichische Pension, den Hauptteil seiner Einnahmen im Ruhestand bezieht er aus dem Ausland.
Mehr Beitrag zur Krankenversicherung
Dr. Wilhelm Donner vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: „Dieser Pensionist bezahlt derzeit nur einen lächerlich geringen Krankenversicherungsbeitrag, nämlich auf der Grundlage der winzigen österreichischen Pension, und lacht damit all jene Pensionisten aus, die brav von ihrer österreichischen Vollpension ihren Beitrag zu leisten haben.“
Die neuen Verordnungen ermöglichen demnächst, dass Krankenversicherungsbeiträge auch von der ausländischen Pension eingehoben werden können.
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