AutofahrerInnen aufgepasst: Härtere Strafen für Verkehrssünder
Wir haben für Sie die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Die Strafe beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung beträgt nun 50 Euro (bisher 25 Euro)
Die gesetzliche Verpflichtung für Licht am Tag wurde abgeschafft (freiwilliges Fahren mit Licht am Tag ist aber weiterhin erlaubt)
Verpflichtende Winterausrüstung für PKW: Von 1. November bis 15. April müssen Autos bei winterlichen Fahrverhältnissen an allen vier Rädern mit Winterreifen oder Schneeketten an mindestens einer Achse ausgestattet sein
Die Strafen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h betragen in Zukunft mindestens 70 Euro
Aus für Führerscheintourismus: Jemandem, der sich trotz in Österreich entzogener Lenkerberechtigung in einem anderen EU-Land einen Führerschein besorgt, wird dieser aberkannt
EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen: Ausländische Geldbußen ab 70 Euro werden europaweit vollstreckt



