Recht haben und Recht bekommen kann teuer kommen.

Im Allgemeinen nimmt an, daß man im Laufe seines Lebens kaum mit Gerichten in Berührung kommen sollte, schon gar nicht mit Strafgerichten. Dennoch gibt´s Ereignisse, die dazu führen,  daß man vor dem Kadi steht, oder aber gezwungen ist, Schadenersatz zu verlangen. Folgende Kostenbeispiele zeigen, wie teuer es heuer geworden ist, Recht zu bekommen:

Frau H. wurde als Fußgängerin von einem Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens übersehen. Sie erlitt einige Prellungen und der Sehnerv wurde so sehr geschädigt, daß Frau H. auf dem rechten Auge erblindete. Sie verlangte von dem Radfahrer € 36.340.- Schadenersatz.

Kostenrisiko der 1. Instanz: € 16.680
Kostenrisiko der 1 + 2. Instanz: € 23.500.-
(ohne Gutachterkosten)

Nach einem anstrengenden Arbeitstag war Herr K. auf dem Heimweg einen Moment unaufmerksam und fuhr in einer Rechtskurve geradeaus in den Gegenverkehr. Drei Unfallbeteiligte wurden dabei verletzt. Im Strafverfahren wurde Herr Krämer in 2. Instanz wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer deutlich reduzierten Geldstrafe verurteilt.

Kosten der ersten und zweiten Instanz
ohne Gutachterkosten: € 3.590.-

Frau E. hatte auf Anraten ihres Hausarztes bei Ihrer Krankenkasse eine Kur beantragt. Diese wurde abgelehnt. Auch nach dem begründeten Widerspruch fiel die Entscheidung der Krankenkasse nicht anders aus. Frau E. reichte eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht ein.

Herr P. ließ in der Werkstatt das automatische Getriebe seines Fahrzeuges reparieren. 3 Wochen später bleib das Fahrzeug erneut wegen eines Getriebedefektes liegen. Unter Hinweis auf eine fehlerhafte Bedienung verweigerte die Werkstatt Gewährleistungsansprüche. Herr Posch klagte vor Gericht auf Einbau eines Austauschgetriebes.

Kostenrisiko 1.+2. Instanz: € 4.710.-

Frau M. hat bei einem Möbelhaus für € 4.070.- eine Schrankwand gekauft. Schon bei der Lieferung zeigen sich Mängel an der Rückwand und Lackschäden am Holz. Auch die Ersatzlieferung war nicht in Ordnung. Das Möbelhaus weigerte sich, einen erneuten Austausch vorzunehmen. Im nachfolgenden Prozeß klagte Frau M. auf mängelfreie Lieferung.

Kostenrisiko 1. + 2. Instanz € 8.580.-

Man kann oftmals nicht verhindern in solche Situationen zu kommen, was man aber auf jeden Fall machen kann, vorzusorgen, daß man auf den Kosten nicht sitzen bleibt und dies im Rahmen eines passenden Rechtsschutzes.

 

 

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