Falscher Alarm um Führerscheine
In E-Mails ist die Rede von einer Umtauschpflicht, die es nicht gibt. Der Versicherungsschutz ist auch mit dem rosa Schein gegeben.
Für Unruhe insbesondere bei älteren Autofahrern sorgen E-Mails, in denen behauptet wird, dass der alte rosa Führerschein bis 1. Jänner 2010 in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden muss.
Die Empfänger der Mails sind zusätzlich verunsichert, weil sie befürchten, den Versicherungsschutz zu verlieren, wenn sie mit dem gewohnten Führerschein aus Papier unterwegs sind. Experten des ARBÖ, bei denen sich die Anfragen wegen der Mails häufen, stellen jetzt klar: „Diese Umtauschpflicht gibt es nicht!“
In den Mails wird behauptet, dass der alte rosa Schein bis 1. Jänner 2010 zwangsweise in einen Scheckkartenführerschein eingetauscht werden muss und die Führerscheinbesitzer künftig alle fünf Jahre zur Kontrolle bzw. Nachschulung (auch ohne vorangegangene Punkte oder Strafmandate) in die Fahrschule müssen.
Gültigkeit bis 2033
Der Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung, Dr. Ralf Hasler, beruhigt: „Diese Informationen sind schlichtweg falsch! Unbefristet ausgestellte Führerscheine sind bis zum Jahre 2033 gültig, sofern die Führerscheinbesitzer bis zu diesem Zeitpunkt am Foto noch zweifelsfrei erkennbar sind.“
Alle Lenkerberechtigungen inklusive dem rosa Führerscheindokument werden unbefristet ausgestellt und gelten bis einschließlich 2032. Das gilt auch für die Führerscheine im Scheckkartenformat, die in Österreich seit dem 1. März 2006 ausgestellt werden.
In einigen Jahren wird sich allerdings etwas ändern. Die im Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass ab dem Jahr 2013 neue Führerscheine nach einem einheitlichen europäischen Führerscheinmuster ausgestellt werden müssen.
Neue Führerscheine ab 2013
Hasler: „Das gilt auch für Führerscheine, die wegen Verlust, Diebstahl oder aufgrund von sonstigen führerscheinrelevanten Änderungen ersetzt werden müssen.” Diese Richtlinie muss von den Nationalstaaten bis zum 19. Jänner 2011 umgesetzt werden. Angewendet werden müssen diese neuen Bestimmungen ab dem 19. Januar 2013.
Ab dem Jahr 2013 werden EU-weit einheitliche Führerscheine ausgegeben, die auf 10 bis 15 Jahre befristet sein werden. Die konkrete Frist und ob damit eine ärztliche Untersuchung verbunden ist, kann jeder EU-Staat selbst bestimmen. In Österreich wird voraussichtlich keine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben werden, es erfolgt daher bei Fristablauf lediglich eine Aktualisierung der Daten und des Fotos.
Der ÖAMTC erinnert in dem Zusammenhang daran, dass ältere Führerscheine auch dann noch gültig bleiben werden. Erst ab 2033 soll es ausschließlich den neuesten EU-Scheckkarten-Führerschein geben.
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