Kostengünstig ins Grundbuch
Wer eine Eintragung im Grundbuch ändern möchte, kommt kaum noch ohne Anwalt oder Notar aus. Mit etwas Geschick kann man sich diese Kosten aber ersparen.
Weil Grundbucheintragungen seit einigen Monaten nur noch schriftlich beantragt werden können, kommen sie heute meist teurer als früher.
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzt muss ab und zu damit rechnen, dass er im Grundbuch Änderungen vornehmen möchte. Meist geht es dabei um Eintragungen betreffend Versicherungen und Kredite im Zusammenhang mit dem Kauf oder auch um Namensänderungen nach einer Heirat.
Wer eine Änderung vornehmen will, stellt einen entsprechenden Antrag an das zuständige Grundbuchsgericht, das dann für die Durchführung sorgt. Dabei sind die meisten Änderungen, Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch keine Hexerei, sondern für die zuständigen Fachleute reine Routine.
Häufigster Anlass ist, dass jemand vor Jahren sein Haus oder seine Wohnung auf Kredit gekauft und die Bank sich mit einem Pfandrecht im Grundbuch abgesichert hat. Inzwischen ist der Kredit zurückgezahlt und das Pfandrecht der Bank soll gelöscht werden. Dazu holt man sich bei der Bank die so genannte „Freilassungserklärung“ oder „Löschungserklärung“, die man an das Gericht weiterleiten muss, damit die Löschung erfolgen kann.
Mündliche Anträge nicht mehr möglich
Früher war das sehr einfach: Der Haus- oder Wohnungseigentümer ging mit dieser Urkunde zum zuständigen Bezirksgericht und ersuchte mündlich um Durchführung der Löschung des Pfandrechts. Zu zahlen war bloß die Grundbuchsgebühr. Ein Mitarbeiter des Grundbuchgerichts sorgte für die entsprechende Form des Antrags.
Seit wenigen Monaten funktioniert das aber nicht mehr, denn Grundbuchsgesuche oder -anträge können nur noch schriftlich eingebracht werden.
Bei dem schriftlichen Gesuch muss nach der üblichen Gerichtspraxis allerdings eine bestimmte Form eingehalten werden, die ein juristischer Laie natürlich nicht kennen kann. Wenn ihm deshalb ein Fehler unterläuft und das schriftliche Grundbuchsgesuch nicht der gewünschten Form entspricht, wird es meist nicht zur Bearbeitung angenommen und vom Gericht zurückgeschickt. Die Grundbucheintragung wird auf diese Art zur unendlichen Geschichte.
„Ein Anschlag auf die Brieftaschen“
Ein Ausweg besteht darin, mit den Grundbuchsangelegenheiten einen Anwalt oder Notar zu beauftragen, aber das kostet Geld. „Das ist ein Anschlag auf die Brieftaschen der Bürger“, kritisiert Karl Kollmann, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer.
Die Kammer beließ es aber nicht bei ihrer Kritik, sondern bietet eine praktische Hilfe. Auf ihrer Homepage kann man problemlos formgerechte Anträge herunterladen, dort finden sich Muster für die gängigen Grundbuchsanträge.
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