Mitversicherung auch für (gleichgeschlechtliche) PartnerInnen!
Im Ministerrat werden heute einige Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen. Die Mitversicherung in der Krankenversicherung soll ausgeweitet werden, die könnte bereits mit 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Die Mitversicherung im Detail
Der Kreis jener, die einen etwaigen beitragsplichtigen oder -freien Anspruch auf Mitversicherung in der Krankenversicherung haben, wird erweitert. Wer gemeinsam (Begriff der Hausgemeinschaft) mit einem Versicherten in einem Haushalt lebt, mit dem er nicht verwandt oder verheiratet ist, soll künftig trotzdem das Recht haben, sich beitragspflichtig mitversichern zu lassen. Dies betrifft im Speziellen zum Beispiel (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften.
Im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz plant Gesunbdheitsminister Stöger außerdem, die beitragsfreie Mitversicherung für pflegende Angehörige zu erweitern. Aktuell ist eine solche ab Pflegestufe 4 möglich, Zukünftig soll dies bereits ab Pflegestufe 3 möglich sein sein (Bis dato ab Stufe 4)



