Aufschlag zur Pension aus dem Ausland
120.000 Pensionisten in Österreich müssen für ihre Krankenversicherung mehr bezahlen, denn seit 1. Mai werden ausländische Renten und Pensionen für Österreicher krankenversicherungspflichtig.
Basis für die Neuregelung, von der in ganz Österreich rund 120.000 Senioren betroffen sind, ist die EU Verordnung 883/2004, die nunmehr eine Vorschreibung der Krankenversicherungsbeiträge für Auslandspensionen ermöglicht.
Damit wird eine Ungerechtigkeit beseitigt. Bisher mussten Ruheständler, die den Großteil ihrer Alterspension aus dem Ausland und nur einen kleineren Teil aus Österreich bezogen, lediglich 5,1 Prozent der österreichischen Pension an die Krankenkasse abliefern.
Volle Leistung, minimaler Beitrag
Der weitaus größere Anteil der Pension bieb dabei unangetastet. Diese Pensionisten zahlten also für den Zugang zu den vollen Leistungen der Krankenkassa wesentlich weniger als die Bezieher einer gleich hohen Gesamtpension aus Österreich.
Die Krankenversicherungsbeiträge werden in Zukunft von ausländischen Renten eingehoben, wenn Österreich für die Erbringung von Leistungen der Krankenversicherung zuständig ist. Der tatsächliche Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.
Zuständig für die Einhebung der Krankenversicherungs-Beiträge sind die Sozialversicherungen, von denen die entsprechenden Leistungen erbracht werden.
Privat- und Betriebspensionen sind nicht betroffen
Für die Berechnung der Beiträge werden ausschließlich „staatliche“ ausländische Pensionen herangezogen, aber nicht Privatpensionen, Betriebspensionen sowie Waisenpensionen.
In den nächsten Wochen erhalten die Betroffenen ein allgemeines Informationsschreiben, in dem sie von der neuen Regelung verständigt werden. Im September bekommen sie nochmals Post von der Sozialversicherung: die Aufforderung, den vollständigen und aktuellen Stand der bezogenen Renten bekannt zu geben und durch die Vorlage entsprechender Unterlagen zu belegen.
23 Millionen Mehreinnahmen
Die neue Bestimmung wird den Krankenkassen jährlich Mehreinnahmen in der Höhe von 23 Millionen Euro bringen.
Sie ist vorerst vorläufig auf Pensionen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränkt, wird aber voraussichtlich im Lauf des nächsten Jahres auf die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR und die Schweiz ausgeweitet. Ein Jahr danach sollen auch Drittstaaten erfasst werden.
Tags: Krankenversicherungsbeitrag, Pension, Sozialversicherung



