Kredit-Umstieg muss nicht sein

Seit Monaten sind die früher beliebten Fremdwährungskredite in Diskussion geraten. Viele Kunden wurden von den Geldinstituten gedrängt, auf Euro umzusteigen, wobei sich Bankberater und Kreditvermittler auf die Finanzmarktaufsicht berufen – die das allerdings nicht verlangt. Die rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten wurden verschärft. Die Konsequenzen treffen aber eher die Banken als die Konsumenten.

Viele Jahre waren endfällige Kredite die beliebteste Finanzierungsform für große Anschaffungen, vor allem für den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims. Die Kunden zahlen während der vereinbarten Laufzeit nur Zinsen für das aufgenommene Darlehen, müssen aber am Ende der Laufzeit die gesamte Kreditsumme zurückzahlen. Dies geschieht üblicherweise mit einem sogenannten Tilgungsträger – wie etwa Lebensversicherungen oder Fonds –, dessen Wert reichen soll, um den Kredit am Ende der Laufzeit zu tilgen. Im Idealfall bleibt den Kunden sogar noch etwas übrig.

Günstig, aber durchaus auch riskant

Eine günstige, aber auch riskante Lösung waren Kredite in fremden Währungen, vor allem in Franken und Yen, weil die Zinssätze in der Schweiz und in Japan deutlich niedriger waren als hierzulande. Bei steigenden Aktienkursen winkte ein dreifacher Vorteil: niedrige Zinsen in der Schweiz, ein günstiger Wechselkurs, bei dem Währungsgewinne möglich sind, und ein steigender Wert des Tilgungsträgers.

Weil sich die Risiken im Zug der globalen Wirtschaftskrise verschärften hat die österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) im heurigen März die Mindeststandards für die Vergabe von Fremdwährungskrediten verschärft: Fremdwährungskredite dürfen nach den neuen Standards nicht mehr endfällig in Kombination mit einem kapitalbildenden Tilgungsträger vergeben werden.

In der Folge drängten viele Banken ihre Kunden dazu, vom Schweizer-Franken- oder Yen-Kredit auf einen Euro-Kredit umzusteigen und behaupteten, dass dies wegen der neuen Mindeststandards der Finanzaufsicht (FMA) verpflichtend wäre.

Die FMA dementiert allerdings nachdrücklich: „Eine etwaige Zwangskonvertierung oder Änderung von Gebühren ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarung zwischen Bank und Kunden, ist im Einzelfall zu beurteilen und gegebenenfalls vor einem Zivilgericht zu klären. Die FMA-Mindeststandards treffen dazu keine Aussagen!“

Nicht als Massenprodukt geeignet

Zwar unterstreichen die Experten der Finanzmarktaufsicht, dass Fremdwährungskredite und Kredite mit Tilgungsträgern nach ihrer Ansicht „nicht als Massenprodukt geeignet und insbesondere als Standardprodukt zur Wohnraumbeschaffung ungeeignet“ sind und das Risiko für Kreditnehmer begrenzt werden muss. Ein Zwang zum Umstieg ergibt sich daraus aber nicht

Vielmehr müssen die Banken

die Risikoentwicklung jedes Kredites laufend genau überwachen und den Kunden über Möglichkeiten informieren, sein Risiko zu begrenzen;
sie haben entsprechende Alternativangebote zu den laufenden Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten vorzulegen;
schließlich müssen sie Strategien entwickeln, wie sie das Gesamtvolumen der bei ihnen aushaftenden Kredite nachhaltig reduzieren.

Nur im Einvernehmen mit dem Kunden

Unmissverständlich betont die Finanzmarktaufsicht, dass die Geldinstitute nicht vorgehen können, wie sie wollen: „Eine Änderung des Kreditvertrages kann selbstverständlich nur im Einvernehmen mit dem Kunden erfolgen.“ Wer das Gefühl hat, ihn dem Zusammenhang unter Druck gesetzt zu werden, sollte jedenfalls nicht gleich einem Umstieg auf Euro-Kredit zustimmen, sondern erst fachkundigen Rat einholen.

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