Mehr Rechte für Kreditnehmer

Wer sich bei der Bank Geld ausborgt oder bei einem Händler Teilzahlungen vereinbart, muss jetzt erfahren, wie viel er dafür wirklich zahlten muss. Die verwirrende Werbung für Kredite hat in der Vergangenheit für manche unliebsame Überraschung gesorgt. Damit soll jetzt Schluss sein.

Das neue Verbraucherkreditgesetz, das seit Juni gilt, sorgt für einen gewissen Schutz vor plakativen Versprechungen, die bei Krediten immer wieder abgegeben wurden, sagt die Arbeiterkammer,

Bei vielen Angeboten galt in der Vergangenheit das Motto: „Darf’s ein bisserl weniger sein?“ Manche Kreditgeber oder Händler warfen mit großzügigen Zinsversprechen förmlich um sich: 1,5 Prozent, 1,0 Prozent oder gar nur 0,0 Prozent –. als Konsument konnte man sich im siebenten Finanzhimmel fühlen. Aber nur so lange, bis sich das vermeintlich günstige Angebot als teurer „Spaß“ herausstellte, weil in den Kreditvereinbarungen unauffällig Fallen lauerten.

Gesamtkosten verschleiert

Nunmehr gibt es mehr Klartext beim Zinssatz in der Werbung. Bisher bestand ein Trick darin, nicht den so genannten Effektivzins auszuweisen, sondern den Nominalzins, der nicht die Gesamtkosten des Kredits enthält.

Das neue Verbraucherkreditgesetz sorgt jetzt für Klarheit. Es schreibt vor, dass bei jeglicher Werbung mit konkreten Zahlen auch der Effektivzins eindeutig angegeben werden muss. Außerdem müssen mehr Kosten als früher in den Effektivzins eingerechnet werden. Als Kreditnehmer kann man damit leichter erkennen, was der Kredit wirklich kostet.

Hinweis auf drohende höhere Zinsen

Als Konsument ist man auch besser vor irreführenden Angeboten geschützt. Bei niedrigen Fixzinsen, die nur am Anfang gelten, muss nun auch auf den später geltenden – meist höheren – variablen Zinssatz verwiesen werden. Bisher haben einfallsreiche Kreditgeber diese Information oft dezent verschwiegen.

Das funktioniert jetzt nicht mehr, die Fakten müssen allgemeinverständlich auf den Tisch gelegt werden. Damit es keine Missverständnisse auf Seiten der Kunden geben kann, müssen wichtige Angaben  und vor allem die Zinssätze anhand eines Beispiels erklärt werden.

Völlig neu ist ein Rücktrittsrecht, wonach man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten kann. Die Rücktrittsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kreditvertrag alle gesetzlichen Mindest-Informationen enthält.

Geringe Stornokosten

An Kosten dürfen Banken oder Händler nur jene Zahlungen in Rechnung stellen, die sie an öffentliche Stellen entrichtet haben und dort nicht mehr zurückverlangen können. Selbstverständlich gilt dies nur, wenn noch kein Geld überwiesen wurde.

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