Advent, Advent, der Christbaum brennt…….

23. Dezember 2008

Weihnachtszeit, die besinnlichste Zeit des Jahres. Nicht jedoch für unsere Florianijünger. Bei bis zu viermal mehr Einsätzen im Vergleich zum Rest des Jahres müssen die Feuerwehrmänner von Adventbeginn bis zu Silvester hierzulande vor Ort sein.

Oft sind es brennende Kerzen an Adventgestecken, -kränzen und Christbäumen, die die gefährlichen Zimmerbrände verursachen. Aber auch Zündmittel in Kinderhänden sind oft Gründe, warum Wohnungen in Flammen aufgehen.

Um den Gefahren für Ihr Kind, Sie selbst und Ihr Hab und Gut vorzubeugen, sollten Sie – nicht nur in der Weihnachtszeit – einige Vorsichtsmaßnahmen beachten:

  • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt, schon gar nicht, wenn sich kleine Kinder in der Nähe befinden!
     
  • Aufklärung ist wirkungsvoller als jedes Verbot. Kinder sollen die Gefahr von Feuer erleben und verstehen. Lassen Sie beispielsweise das Kind (vorsichtig!) mit dem Finger spüren, dass Feuer Hitze und Schmerzen erzeugt.
     
  • Lassen Sie niemals Streichhölzer oder Feuerzeuge in Griffnähe von Kindern liegen.

Und vergessen Sie vor allem in der Silvesternacht nicht: Auch Raketen und Feuerwerkskörper haben in der Nähe von kleinen Kindern nichts zu suchen!

Wenn doch was passiert – was ist versichert?

Das Weihnachtsfest bei Familie B lief leider nicht so besinnlich ab, wie geplant, denn der Christbaum fing am Heiligen Abend Feuer und zerstörte das Wohnzimmer. Durch die Löscharbeiten wurde auch die Wohnung unter Familie B in Mitleidenschaft gezogen, denn das Wasser sickerte durch die Wände. Auch die Außenwände des Gebäudes wurden von den Rauchschwaden stark verschmutzt. Gott sei Dank ist nichts Schlimmeres passiert. Familie B ist auch ausreichend gegen solche Schäden versichert:

  • Die Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser in der eigenen Wohnung entstehen, sowie Aufräum-, Reinigungs- und Löschkosten werden von ihrer Haushaltsversicherung gedeckt.
     
  • Die Haftpflichtversicherung – meist im Haushaltsversicherungspaket inkludiert – deckt jene Schäden, die der Brand in fremden Wohnungen verursacht.
     
  • Die Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung ersetzt Brandschäden an Gebäuden oder Gebäudebestandteilen.

 

Achtung: Brennt es, weil Sie Ihre Kerzen unbeaufsichtigt gelassen haben, ist dies aus Versicherungssicht ein grob fahrlässiges Verhalten und kann dazu führen, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht leisten muss!

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne und ausführlich.

Fremdwährungskredite

12. November 2008

Die weltweit prekären Entwicklungen auf den Finanzmärkten – ausgehend von der US – Immobilienkrise – haben zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Das wahre Ausmaß kam selbst für Finanzexperten und Berater überraschend. Zudem ist unklar, wann eine endgültige Stabilisierung der Märkte erfolgen wird.

Zahlreiche Menschen in Österreich sind angesichts der starken Kursverluste in Sorge um die Zukunft ihrer Veranlagungen. Allerdings zeigen die Entwicklungen  in der Vergangenheit, daß Kursschwankungen bisher immer ausgegelichen werden konnten.

Fremdwährungskreditkunden sehen sich einem großen Druck seitens der Banken ausgesetzt: Viele Institute verlangen angesichts der angespannten Marktsituation eine Konvertierung des laufenden Kredits in Euro, eine vorzeitige Rückzahlung des Kredites, eine Zahlung von Liquiditätsaufschlägen oder weitere Sicherheiten. Dabei steht eines fest: Eine einseitige Änderung der vertraglich vereinbarten Konditionen ist grundsätzlich nicht möglich, außer eine solche Änderungsbestimmung ist ausdrücklich vereinbart worden. Selbst wenn eine solche Änderungsmöglichkeit vereinbart wurde, muss sie aber – um wirksam zu sein – den dazu ergangenen gesetzlichen Bestimmungen und der herrschenden Rechtssprechung entsprechen.

Mir ist bewußt, dass die Medienberichterstattung  der letzten Wochen eine schwere Prüfung für Ihr Vertrauen in die Entwicklung von Veranlagungen sit. Als berater ist es mir daher ein Anliegen, Ihnen in dieser schwierigen  Zeit als kompetenter Ansprechpartner zur verfügung zu stehen.

Sollten Sie hinsichtlich eines Fremdwährungskreditvertrages mit der Forderung seitens einer Bank konfrontiert werden, Änderungen hinsichtlich Ihres Tilgungsträgers oder Teilkonvertierunegn vorzunehmen, so sind voreilige Entscheidungen ungünstig. Denn klar ist: Panik ist ein schlechter Ratgeber! Als  Ihr unabhängiger Berater stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Seite und kläre mit dem Bankinstitut die Situation.

Bitte kontaktieren Sie mich via Telefon 06991 310 20 30

Vorsicht vor Panikverkäufen!!!

22. September 2008

Auf Grund der denkbar  negativen Schlagzeilen   und hohen Nervosität an den internationalen Finanzmärkten sei vor allgemeinen Panikverkäufen gewanrt: Überreaktionen in einem emotionalen und irrational geprägten Umfeld führen selten zu einem positiven Ergebnis
Es  werden  weltweit Maßnahmen getroffen, um die Krise einzudämmen,  was bereits zu einer starken positiven Umkehr der Börsen geführt hat.

Gerade diese starken Bewegungen des Marktes zeigen  daher, dass Angstverkäufe damit oft zum falschen Zeitpunkt erfolgen, wodurch erstklassige und langfristige Veranlagungen oft zum denkbar schlechten Kurs aufgelöst werden.

Wie könnte es also weitergehen?

Als positiv kann erachtet werden, dass einige marktpsychologische Indikatoren inzwischen erstmals in den letzten Tagen wieder „Panik-Niveau“ erreicht haben, was eine wichtige Voraussetzung für ein Ende der Talfahrt darstellt.

Eine Wende zum Positiven ist für das vierte Quartal damit immer wahrscheinlicher.

Häufig haben „Mega-Pleiten“ in der Vergangenheit einen bevorstehenden Turnaround signalisiert!

Wohin kann man in Zukunft also investieren?

Als Gewinner  aus der aktuellen Finanzkrise werden durchaus  klassische Investmentfonds hervorgehen, die durch ihre Eigenschaft  als Sondervermögen maximale Sicherheit darstellen.

Durch die heftigen Marktbewegungen werden außerdem breit und professionell gestreute Multi-Asset-Fonds- bzw. -Portfolios am besten dem Sicherheitsgedanken entsprechen.

Als dritter Gewinner kann man durchaus Vermögensverwaltungsfonds mit mathematischen Marktmodellen zur Vermeidung starker Kurseinbrüche betrachten.

Außerdem bietet die  momentane Marktsituation einen idealen Zeitpunkt für Sparpläne an, da viele Aktien weltweit zu sehr günstigen Kursen zu kaufen sind.

Steuerfrei Schenken

29. August 2008

Seit 1.8. 2008 kann man steuerfrei verschenken – dies gilt für Bargeld, Anleihen, Aktien, Schmuck, Wertpapiere, immatrielle Güter (Wohnrechte, Fruchtgenussrecht etc.), also alles außer Immobilien/Grundstücke, da hier durch die Eintragung ins Grundbuch und Verpflichtung der Abfuhr von GrEst der Verpflichtung ausreichend Sorge getragen wird.

Dies bringt allerdings eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt mit sich, die für alle Beteiligten gilt, der Schenkende, der Beschenkte und ein eventuell damit betrauter Notar/Anwalt. Es müssen nicht alle die Meldung erstatten, wenn es aber keiner tut können alle mit 10% des Schenkungswert bestraft werden. Es ist also zu empfehlen, wenn man die Meldung nicht selber macht, zu überprüfen, ob diese erstattet worden ist.

Zeit um diese Meldung zu erstatten hat man 3 Monate ab erfolgter Schenkung, und nur dann wenn gewisse Wertgrenzen überschritten worden sind

Geschenke unter Verwandten sind ab einem Betrag von EUR 50.000.- innerhalb eines Jahres meldepflichtig, wobei es sich dennoch empfiehlt, Schenkungen darunter zu melden, weil dann bei einer eventuellen Steuerprüfung der Prüfer beweisen muss, dass es sich um eine Schenkung handelt und nicht um einen ungeklärten Vermögenszuwachs.

Eine Meldung hat ja auch keine steuerlichen Konsequenzen.

Geschenke unter bekannten/Nichtangehörigen sind beim Überschreiten des Betrags/ der wertgrenze von EUR 15.000.- innerhalb von 5 Jahren zu melden

Bei allen Wertgrenzen/Beträgen handelt es sich immer um Schenkungen von einer und erselben Person zu anderen selben Person.

Die Meldung muss elektronisch via Finanzonline erfolgen, wenn des nicht zumutbar ist, dann auch mit auf den Finanzämtern aufliegenden Formularen.

Gemeldet werden muss der offensichtliche Wert, bei Bargeld Sparbüchern und Wertpapieren, bei Antiquitäten oder Schmuck darf selber geschätzt werden.

Bei Lebensversicherungen, die ein begünstigter erhält, der NICHT Versicherungsnehmer ist, isind ebenfalls die genannte Wertgrenze einzuhalten

Bei Immobilien ist ab nun die Grunderwerbssteuer zu bezahlen, 2% zwischen Angehörigen und 3,5 bei allen anderen.

Im Zweifel empfiehlt es sich bei Unsicherheiten, dennoch Meldung zu machen: es zieht ja keine steuerliche Sanktion nach sich

Zusammenfassung

Wenn Erwerber oder Geschenkgeber einen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben

und folgende Gegenstände geschenkt werden

Bargeld, Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften, Beteiligungen an Mitunternehmerschaften, Beteiligungen als stiller Gesellschafter, Teilbetriebe, Betrieben bewegliches vermögen (Einrichtung, KFZ, Schmuck etc,) immatrielle Vermögensgegenstände

dann besteht prinzipiell Meldepflicht.

Befreiungen von der Anzeigepflicht

· Schenkungen zwischen Angehörigen (dazu gehören auch Lebengefährten) bis 50.000.-(innerhalb 1 Jahres)

· Schenkungen zwischen anderen Personen bis 15.000.-(innerhalb von 5 Jahren )

· Übliche Gelegenheitsgeschenke (Weihnachten , Geburtstag, Hiochzeit, etc ) bis 1.000.-

· Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung

· Zuwendungen aus unentgeltlicher Ausspielung (Preisausschreibung)

(Quellen. Gewinn, Gabriele Hackl, Hackl und Co)

Selbständigenvorsorge

18. August 2008

Seit einigen Tagen erhalten mehrere 1000 Unternehmer und Landwirte einen Brief, in dem ihnen mitgeteilt wird, daß, sollten sie sich nicht innerhalb von 3 Monaten für eine Betriebliche Vorsorge Kasse entscheiden, sie von der Versicherungsanstalt für gewerbliche Wirtschaft zwangzugewiesen werden.

Wänrend Freiberufler noch bis Ende 2008 entscheiden können, ob sie denn überhaupt in das neue System hineinoptieren wollen, müssen alle GSVG Versicherten sich gefallen lassen, mit nachhaltigem Druck zwangbeglückt zu werden.

Jene Gewerbetreibenden , die Mitarbeiter haben und für jene bereits eine Vorsorgekasse ausgewählt haben, sind verpflichtet für sich selber die gleiche zu nehmen. Der Beitrag beträgt 1, 53% vom Bruttoeinkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (derzeit EUR 55.020.- im Jahr ) , wird vom gesetzlichen Sozialversicherer gemeinsam mit allen anderen Beiträgen eingehoben und an die jeweilige Kasse abgeführt. Unternehmer ohne Mitarbeiter haben die Wahl aus derzeit 9 Vorsorgekassen.

Der Termin, eine derartige Vorsorgekasse auszuwählen , wäre bereits Ende Juni gewesen, der Gestzgeber räumt nun nochmals 3 Monate ein, damit eine entsprechende Kasse ausgewählt werden kann.

Was allen Kassen gleich ist, ist die gesetzliche Verpflichtung , eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beiträge zu gewährleisten, und die derzeitige nicht sehr positive Ertragssituation, nicht alleine wegen der Verbindung Anlagedauer zu Kapitalgarantie.

Dennoch ists kein verlorenes Geld, welches man zwangsbeglückt in die Vorsogekasse einzahlt: Die Beiträge sind als Betriegsausgabe voll absetzbar, somit ergibt sich auch bei einer schwachen Annahme von 2% per Anno ein Gesamtertrag von 6% am Ende der Laufzeit.

Als Rente ist die Auszahlung am Ende der Laufzeuit steuerfrei, bei Einmalauszahlung fallen
einmalig 6% Steuer an.

Somit ist diese Möglichkeit auch für Freiberufler und Opt-In-Kandidaten durchaus auch interessant und attraktiv.

Wenn Sie also bis jetzt noch keine Vorsorgekasse ausgewählt haben, dann Rufen Sie mich. Ich begleite Sie gerne zu “Ihrer” passenden Vorsorgekasse.