04. Juni 2009
Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Ökobonus
PendlerInnen, die überwiegend ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen (mehr als die Hälfte der Fahrtstrecke), können eine Pendlerhilfe erhalten, die 60% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt.
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27. Mai 2009
Hypothekarfinanzieren jetzt – wenn nicht jetzt, wann dann ?!
Noch nie waren die Zinsen im Euro so niedrig wie jetzt – Zinsen ab 2% (P.a.) sind keine Seltenheit, und auch die Bausparkassen tragen dem Rechnung – daher kann ich meinen Kunden in Zusammenarbeit mit einer Bausparkasse einen 18 monatigen Fixzinssatz von 2,95% anbieten.
Auch im kurzfristigen Bereich, wenn es darum geht, bei der Anmietung einer neuen Wohnung Kaution, Provision, Mietvorauszahlung und Ablöse zu finanzieren (was bei einer Wohnung mit einer Wohnungsmiete von EUR 500,- schnell einmal die Gesamtbelastung auf EUR 11.500.- hinaufschnellen läßt) kann geholfen werden – zu günstigen und leistbaren Konditionen !
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25. Mai 2009
Folgende Gewichtung beachte derzeit ich bei Neuveranlagungen:*
20% Aktienfonds
50% Mischfonds
30% Anleihefonds
Details und Gewichtung der einzelnen Fonds innerhalb der Kategorien erhalten Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung.
*Ohne Gewähr, beispielhaft,
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20. Mai 2009
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19. Mai 2009
Im Ministerrat werden heute einige Änderungen im Sozialversicherungsrecht beschlossen. Die Mitversicherung in der Krankenversicherung soll ausgeweitet werden, die könnte bereits mit 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Die Mitversicherung im Detail
Der Kreis jener, die einen etwaigen beitragsplichtigen oder -freien Anspruch auf Mitversicherung in der Krankenversicherung haben, wird erweitert. Wer gemeinsam (Begriff der Hausgemeinschaft) mit einem Versicherten in einem Haushalt lebt, mit dem er nicht verwandt oder verheiratet ist, soll künftig trotzdem das Recht haben, sich beitragspflichtig mitversichern zu lassen. Dies betrifft im Speziellen zum Beispiel (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften.
Im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz plant Gesunbdheitsminister Stöger außerdem, die beitragsfreie Mitversicherung für pflegende Angehörige zu erweitern. Aktuell ist eine solche ab Pflegestufe 4 möglich, Zukünftig soll dies bereits ab Pflegestufe 3 möglich sein sein (Bis dato ab Stufe 4)
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