Beiträge zum Stichwort ‘Unfall im Ausland’

Schaden im Ausland – im Inland erledigt!

Montag, 07. Juli 2008

Mal angenommen, Sie werden in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalles und der Unfallgegner ist aus Ungarn – das macht die Sache ziemlich kompliziert.

Neben all dem Ärger, den ein Verkehrsunfall nach sich zieht, stellt sich allerdings auch die Frage, wo man seinen Schaden geltend machen kann: Österreich ? Spanien ? Ungarn ?

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat kürzlich die Rechte von Unfallopfern gestärkt. Wer ein Verfahren gegen die Haftpflicherversicherer im Ausland anstrengen will, muß dies nicht mehr – wie bisher – am Sitz des Unternehmens tun. Die Richter in Luxemburg entschieden, daß man dort klagen KANN, wo man wohnt. Im genannten Beispiel brauchen Sie also nicht mehr vor ein ungarisches Gericht ziehen, sondern können dies in Österreich tun, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Die Entscheidung darüber, in welchem Land Sie Ihre Ansprüche besser und erfolgsversprechendeer durchsetzen können, sollten Sie allerdings unter Beiziehung eines Rechtsexperten treffen. Auch dafür ist z.B. die Rechtschutzversicherung da…….

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