Beiträge zum Stichwort ‘Versicherungen’
Schwarzfahren – ab nun auf Kosten der/einer Versicherung ?
Dienstag, 04. Mai 2010Das war wohl die Nachricht des Tages: In Paris gibts eine Versicherung gegen Schwarzfahrer! Gegen einen Montasbeitrag von EUR 7.-bekommt man, wenn man erwischt wird, die Strafgebühren ersetzt.
So eine Vereinigung, derer es mehrere gibt in Paris, heißt zum Beispiel : “La mutuelle de sans-ticket” . (weiterlesen…)
Rechtzeitig versichern – vor 60 Jahren :-))
Sonntag, 02. Mai 2010Regelmäßig lasse ich meine geneigte Leserschaft an alten oder jungen und auch amüsanten Werbefilmchen aus der Versicherungsbranchse teilhaben.
Heute wird (weiterlesen…)
Gekipptes Fenster ist nicht „verschlossen“ – Versicherung zahlt nicht!
Donnerstag, 26. Juni 2008Einem zwischen den Streitteilen geschlossenen Vertrag über eine Haushaltsversicherung lagen unter anderem nachstehende Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung zu Grunde: „Wenn die Versicherungsräumlichkeiten auch nur für kurze Zeit von allen Personen verlassen werden, sind die Türen zu versperren, Fenster und sonstige Öffnungen ordnungsgemäß verschlossen zu halten sowie vorhandene und vertraglich vereinbarte Sicherungen vollständig anzuwenden.“ Wenn sich der Versicherte nicht an die vereinbarten Sicherheitsvorschriften hält, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der OGH führt zu 7 Ob 94/06h wiederholt aus, dass auch hier sich die Auslegung am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers orientiert. Die einzelnen Klauseln sind objektiv und unter Beschränkung auf ihren Wortlaut auszulegen. Zu berücksichtigen ist der Zweck einer Bestimmung, der für den objektiven Beobachter erkennbar ist. Nach diesen zur Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen ist ein gekipptes Fenster nicht im Sinne der zitierten Bedingung „ordnungsgemäß verschlossen”.
Quelle: Asscompact
Versicherungsbetrug – kein Kavaliersdelikt !
Dienstag, 10. Juni 2008Auch wenn das Leben noch so teuer is, teurer denn je, und alle aufs Geld schauen müssen: Die Versicherungen sehen es tendenziell nicht so gerne , als Selbstbedienungsladen herzuhalten. Interessanterweise wird das Erlangen von Versicherungsleistungen auf einem nicht legalen Weg mit der Argumentation begründet: “Ich habe so viele Jahre eingezahlt , da muss doch was drin sein ” – “Die Versicherungen haben es eh…” . Sicherlich würde niemandem jener Leute, welche fingierte Schadensmeldungen verfassen, einfallen , eine kriminelle Tat zu begehen.
Allerdings ist das, was landläufig als Kavaliersdelikt bezeichnet wird, schlicht und einfach kriminell.
Im Strafgesetzbuch findet man dies im § 151, wo Versicherungsmißbrauch mit einer Freiheitstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis 360 Tagsätzen geahndet wird, das kann bei wiederholten Vorfällen sogar bis zum Gewerbsmäßigen Betrug gehen und der wird mit bis zu 10 Jahrhen Haft bestraft.
Der EInfallsreichtum findet da kaum Grenzen, und es beginnt bei sogenannten “harmlosen ” kleinen Fällen, wie die Brille auf die man sich gesetzt hat und endet bei Brandstiftung unf angeblich verschwundener Autos. Auch Fahrräder sind ein beliebter Gegenstand, sich für den Sommer neu auszustatten.
Die Tätere findet man in allen sozialen Schichten und sind sowohl profis als auch Amateure, jene übersehen bei der Rechtfertigung vor sich selber, daß diese Bereicherung auf dem Rücken der Risikogemeinschaft stattfindet – und damit den Solidaritätsgedanken zerstört.
Diese “Kavaliersdelikte” kosten die Versicherungswirtschaft jährlich bis zu einer Viertelmilliarde Euro, und das tragen alle Versicherte mit, was sich letztendlich in den höheren Prämien niederschlägt. Schadenfreiheit soll man sich daher nicht durch derartige Transkationen belohnen lassen, sondern durch günstigere Prämien in seinem eigenen Vertrag – fragen Sie dazu Ihre(n) VersicherungsmaklerIn !



