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	<title>femfinanz Blog - Finanzberatung ist weiblich &#187; Winterreifen</title>
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	<description>Finanzberatung ist weiblich !</description>
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		<title>Hat ihr Vierrad schon die Winterpatschen aufgezogen (bekommen)?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 15:26:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia Kleinwaechter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze-Recht-Justitia]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Winterausrüstung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht;]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer sein Auto ab 1. November nicht wintergerecht umrüstet, gefährdet nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern muss unter Umständen auch auf seinen Kasko-Schutz verzichten. Jetzt sind wieder Winterreifen angesagt Seit 2008 besteht für alle Fahrzeuglenker in Österreich eine Winterausrüstungspflicht. Wer dem nicht nachkommt, muss auch mit Strafen rechnen. Für alle Pkws und Lkws bis zu [...]<div><a class="addthis_button" href="//addthis.com/bookmark.php?v=250" addthis:url='http://femfinanz.info/allgemein/2011/hat-ihr-vierrad-schon-die-winterpatschen-aufgezogen-bekommen' addthis:title='Hat ihr Vierrad schon die Winterpatschen aufgezogen (bekommen)? '><img src="//cache.addthis.com/cachefly/static/btn/v2/lg-share-en.gif" width="125" height="16" alt="Bookmark and Share" style="border:0"/></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sein Auto ab 1. November nicht wintergerecht umrüstet, gefährdet nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern muss unter Umständen auch auf seinen Kasko-Schutz verzichten.<span id="more-1327"></span></p>
<p><strong>Jetzt sind wieder Winterreifen angesagt</strong></p>
<p>Seit 2008 besteht für alle Fahrzeuglenker in Österreich eine Winterausrüstungspflicht. Wer dem nicht nachkommt, muss auch mit Strafen rechnen.</p>
<p>Für alle Pkws und Lkws bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht gilt vom 1. November bis 15. April des Folgejahres eine <strong>situative</strong> Winterausrüstungspflicht. Nach Paragraf 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz müssen bei diesen Fahrzeugen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein, wenn die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind.</p>
<p>Als Alternative zu Winterreifen können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings ist dies nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.</p>
<p><strong>Sicher ist sicher</strong></p>
<p>Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie rät dazu, in der kalten Jahreszeit die Wetterberichte zu verfolgen, da auch Straßennässe bei sinkenden Temperaturen zu Glatteis führen kann, was wiederum dazu führt, dass Winterreifen vorgeschrieben sind. Kfz-Experten gehen noch einen Schritt weiter und empfehlen, die Winterreifen ab November die ganze Saison am Auto zu belassen, auch wenn das so nicht vorgeschrieben ist.</p>
<p>Es werden nur jene Winterreifen gesetzlich anerkannt, die mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ – die gängigen Abkürzungen sind „M+S“, „M.S.“ oder auch „M&#038;S“ – gekennzeichnet sind. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei mindestens vier Millimeter bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und fünf Millimeter bei Diagonalreifen. Dies gilt im Übrigen auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.</p>
<p><strong>Höchstgeschwindigkeit beachten<br />
</strong><br />
Zu beachten ist ferner, dass einige Winterreifen nur bis zu einer bestimmten Maximalgeschwindigkeit zugelassen sind. Auf jeder Reifenseitenwand kann anhand der dort abgebildeten Zahlenreihe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit abgelesen werden. Zum Beispiel lässt sich aus der Ziffernreihe 195/50 R 15 82 H Folgendes ablesen: Reifenbreite = 195 Millimeter, Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite, R = Radial und 15 = Zoll für den Felgendurchmesser. Die Zahl 82 gibt eine Tragfähigkeit von 475 Kilo an und H bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h.</p>
<p>Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden mit folgenden Buchstaben (letzte Ziffer) angegeben: </p>
<p>N für 140 km/h,<br />
P für 150 km/h,<br />
Q für 160 km/h,<br />
R für 170 km/h,<br />
S für 180 km/h,<br />
T für 190 km/h,<br />
H für 210 km/h,<br />
V für 240 km/h,<br />
W für 270 km/h,<br />
Y für 300 km/h und<br />
ZR für über 240 km/h.<br />
Experten empfehlen, neue Reifen mindestens 200 Kilometer bei mittlerer Geschwindigkeit einzufahren, da ihre Bodenhaftung herstellungsbedingt anfangs geringer ist.</p>
<p><strong>Winterreifenpflicht für Omnibusse und schwere Lkws</strong></p>
<p>Übrigens: Für Lenker von Lkws über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. An diesen Fahrzeugen müssen in dem vorgegebenen Zeitraum immer Winterreifen montiert sein – und zwar unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Die Winterreifenpflicht für Lkws über 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis 15. April und für Busse vom 1. November bis 15. März.</p>
<p>Die Reifen dieser Fahrzeuge müssen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimeter bei Diagonalbauweise und fünf Millimeter bei Radialreifen aufweisen. Zudem ist es vom 1. November bis 15. April vorgeschrieben, dass bis auf wenige Ausnahmen bei Lkws mit über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und Omnibussen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen sind.</p>
<p><strong>Leichtsinn wird bestraft</strong></p>
<p>Wer sich nicht an die Winterausrüstungspflicht oder auch an die Winterreifenpflicht hält, muss mit einer Mindeststrafe von 35 Euro rechnen. Werden durch die Pflichtverletzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Doch wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen.</p>
<p>Zwar muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden eines unschuldigen Unfallgegners aufkommen. Doch die Vollkasko-Versicherung, die normalerweise Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt, könnte dem Lenker des sommerbereiften Fahrzeugs wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Leistung verweigern.</p>
<h4>Incoming search terms:</h4><ul><li>vierrad profiltiefe</li></ul><div><a class="addthis_button" href="//addthis.com/bookmark.php?v=250" addthis:url='http://femfinanz.info/allgemein/2011/hat-ihr-vierrad-schon-die-winterpatschen-aufgezogen-bekommen' addthis:title='Hat ihr Vierrad schon die Winterpatschen aufgezogen (bekommen)? '><img src="//cache.addthis.com/cachefly/static/btn/v2/lg-share-en.gif" width="125" height="16" alt="Bookmark and Share" style="border:0"/></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Jetzt auf Winterreifen umsteigen</title>
		<link>http://femfinanz.info/allgemein/2010/jetzt-auf-winterreifen-umsteigen</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 11:19:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia Kleinwaechter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetze-Recht-Justitia]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 1. November müssen Autos wintergerecht ausgerüstet sein. Sich daran zu halten dient der eigenen Sicherheit und erspart böse Überraschungen bei der Kasko-Versicherung. Kfz-Experten raten dringend, jetzt auf Winterreifen umzusteigen und sie die ganze Saison am Auto zu belassen, auch wenn das nicht so strikt vorgeschrieben ist. Laut Kraftfahrgesetz (Im § 102 Abs. 8a) müssen [...]<div><a class="addthis_button" href="//addthis.com/bookmark.php?v=250" addthis:url='http://femfinanz.info/allgemein/2010/jetzt-auf-winterreifen-umsteigen' addthis:title='Jetzt auf Winterreifen umsteigen '><img src="//cache.addthis.com/cachefly/static/btn/v2/lg-share-en.gif" width="125" height="16" alt="Bookmark and Share" style="border:0"/></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 1. November müssen Autos wintergerecht ausgerüstet sein. Sich daran zu halten dient der eigenen Sicherheit und erspart böse Überraschungen bei der Kasko-Versicherung.<span id="more-985"></span></p>
<p>Kfz-Experten raten dringend, jetzt auf Winterreifen umzusteigen und sie die ganze Saison am Auto zu belassen, auch wenn das nicht so strikt vorgeschrieben ist.</p>
<p>Laut Kraftfahrgesetz (Im § 102 Abs. 8a) müssen jeweils von 1. November bis 15. April des Folgejahres bei „winterlichen Fahrverhältnissen“ auf allen vier Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht werden.</p>
<p>Da am Beginn einer längeren Reise mit dem Auto nicht klar ist, ob sich die Witterungsbedingungen nicht während de Fahrt ändern und man unvermutet auf eis- oder schneeglatten Fahrbahnen unterwegs ist, empfehlen Fachleute,  die Winterreifen auf jeden Fall montieren zu lassen.</p>
<p><strong>Sommerreifen verlieren Haftung</strong></p>
<p>Sie erhöhen die Sicherheit wesentlich, weil auch qualitativ hochwertige Sommerreifen ab einer Temperatur von sieben Grad und weniger an Haft-Kraft verlieren. Sie verhärten sich und das hat ungeahnte Folgen: Der Bremsweg wird auch bei trockener Fahrbahn deutlich länger. Bei Schnee und Eis tritt der Effekt noch viel nachhaltiger auf – aber dann gilt ja ohnehin die Winterreifenpflicht.</p>
<p>Sie ist sinnvoll, denn die Gummimischung sorgt dafür, dass Winterreifen weicher sind und bessere Haft- und Traktionseigenschaften aufweisen. Bereits bei Regen bringen Winterreifen einen deutlich kürzeren Bremsweg, der Vorteil wird umso größer, je glatter die Fahrbahn durch Schnee oder Eis ist.<br />
<strong><br />
Höchstgeschwindigkeit beachten</strong></p>
<p>Allerdings muss man bei Winterreifen auf die Reisegeschwindigkeit achten, um sicher unterwegs zu sein. Die entsprechenden Informationen finden sich auf jeder Reifenseitenwand. Dort steht eine Zahlenreihe mit wichtigen Informationen zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Die Zahlenfolge 195/50 R 15 82 T beispielsweise muss wie folgt interpretiert werden: Reifenbreite = 195, Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite, R = Radial, 15 Zoll für den Felgen-Durchmesser, 82 bedeutet, dass die Tragfähigkeit 475 Kilo beträgt und T bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h.</p>
<p>Neue Reifen müssen übrigens 300 Kilometer eingefahren werden, weil ihre Bodenhaftung produktionsbedingt anfangs geringer isst, besonders auf nasser Fahrbahn.</p>
<p><strong>Strenge Strafen<br />
</strong><br />
Die Verwendung von Winterreifen ist also unbedingt zu empfehlen, unter anderem deswegen, weil andernfalls bei winterlichen Fahrbedingungen strenge Strafen drohen. Wenn die Ausrüstung nicht passt liegt die Mindeststrafe bei 35 Euro. Werden auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu 5.000 Euro ausmachen.</p>
<p>Auch auf die Versicherungen wirkt sich eine Vernachlässigung der Winterreifenpflicht möglicherweise aus. Wer mit Sommerreifen au Schnee- oder Eisfahrbahn einen Schaden verursacht, kann zwar mit der Leistung seiner Haftpflichtversicherung rechnen, sie ersetzt dem Geschädigten seinen Schaden.</p>
<p><strong>Kasko-Versicherung zahlt nicht immer</strong></p>
<p>Die Kaskoversicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, könnte jedoch dem Lenker des sommerbereiften Fahrzeugs wegen „grober Fahrlässigkeit“ die Zahlung verweigern.</p>
<h4>Incoming search terms:</h4><ul><li>wann auf winterreifen umsteigen</li><li>wann auf winterreifen umstellen?</li></ul><div><a class="addthis_button" href="//addthis.com/bookmark.php?v=250" addthis:url='http://femfinanz.info/allgemein/2010/jetzt-auf-winterreifen-umsteigen' addthis:title='Jetzt auf Winterreifen umsteigen '><img src="//cache.addthis.com/cachefly/static/btn/v2/lg-share-en.gif" width="125" height="16" alt="Bookmark and Share" style="border:0"/></a></div>]]></content:encoded>
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		<title>Vorsicht, Winterreifen nötig!</title>
		<link>http://femfinanz.info/aufgeschnappt/2009/vorsicht-winterreifen-notig</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Oct 2009 06:40:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patricia Kleinwaechter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufgeschnappt]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Hapftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Obwohl die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht erst ab 1. November gilt, ist ein Wechsel schon früher empfehlenswert. Wer jetzt mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert unter Umständen Geldstrafen und den Verlust des Versicherungsschutzes, wenn er bei Schnee, Matsch oder Eis einen Unfall hat. Den meisten Autofahrern ist dieses Risiko nicht bewusst. Sie vertrauen darauf, dass die mit [...]<div><a class="addthis_button" href="//addthis.com/bookmark.php?v=250" addthis:url='http://femfinanz.info/aufgeschnappt/2009/vorsicht-winterreifen-notig' addthis:title='Vorsicht, Winterreifen nötig! '><img src="//cache.addthis.com/cachefly/static/btn/v2/lg-share-en.gif" width="125" height="16" alt="Bookmark and Share" style="border:0"/></a></div>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht erst ab 1. November gilt, ist ein Wechsel schon früher empfehlenswert.</p>
<p>Wer jetzt mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert unter Umständen Geldstrafen und den Verlust des Versicherungsschutzes, wenn er bei Schnee, Matsch oder Eis einen Unfall hat.</p>
<p>Den meisten Autofahrern ist dieses Risiko nicht bewusst. Sie vertrauen darauf, dass die mit 1. Jänner 2008 eingeführte Winterreifen-Pflicht von 1. November bis 15. April des nächsten Jahres gilt und übersehen dabei den Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“ im Gesetzestext.<span id="more-347"></span></p>
<p>Diese Passage ist aber entscheidend, denn sie bedeutet, dass bei Schnee, Matsch oder Eis Winterreifen auf dem Auto angebracht sein müssen. Als Alternative zu den Winterreifen können – mit gewissen Einschränkungen – auch Schneeketten verwendet werden.</p>
<p>Schon einfache Straßennässe kann zu Glatteis führen, wenn die Temperatur sinkt. Und auch im Oktober kann es bis in die Tallagen zu Schneefällen kommen, wie die Österreicher erst kürzlich erlebt haben.<br />
Egal, was der Kalender sagt</p>
<p>In solchen Fällen gilt die Winterreifenpflicht, egal, was der Kalender sagt. Lenker von Pkw, Kombis oder Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen bei diesen Verhältnissen ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.</p>
<p>Schneeketten sind allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.</p>
<p>Was kann passieren, wenn man diese Vorschrift missachtet?<br />
Empfindliche Strafen drohen</p>
<p>Vorsicht, die Sache kann teuer werden! Bei einfachen Verstößen ist ein Strafmandat um 35 Euro fällig. Wenn es durch die Verwendung der Sommerreifen zu einer Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer kommt, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu 5.000 Euro Geldstrafe verhängt werden. Die Polizei kann dem Autofahrer eventuell sogar vorschreiben, dass er sein Gefährt stehen lassen muss.</p>
<p>Auch bei der Autoversicherung kann es Probleme geben, wenn die falsche Reifengarnitur aufgezogen ist, denn bei Unfällen mit Sommerreifen ergibt sich unter Umständen ein Mitverschulden des Autofahrers.</p>
<p>Konkretes Beispiel: Ein Wagen mit Sommerreifen kollidiert auf einer vereisten oder verschneiten Straße mit einem anderen Fahrzeug. Weil sich der Bremsweg wegen der Sommerreifen verlängert, liegt ein Mitverschulden vor. Bittere Auswirkung: Der Kfz-Lenker rutscht in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in den Malus.</p>
<p>Bei der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung kann der Autofahrer leer ausgehen, wenn er den Schaden grob fahrlässig verursacht. Die Gerichte bewerten es in den meisten Fällen als auffallende Sorglosigkeit, wenn ein Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist.<br />
Geschwindigkeit anpassen</p>
<p>Wer keine Gelegenheit hatte, rechtzeitig die Reifen zu wechseln, sollte in diesen Tagen jedenfalls besonders vorsichtig unterwegs sein. Schließlich muss man als Autofahrer die Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse sowie die Eigenschaften des Fahrzeuges anpassen. Das wird oft übersehen deshalb ist die Ursache für die meisten Unfälle bei schlechter Witterung die „nicht angepasste Geschwindigkeit“</p>
<div><a class="addthis_button" href="//addthis.com/bookmark.php?v=250" addthis:url='http://femfinanz.info/aufgeschnappt/2009/vorsicht-winterreifen-notig' addthis:title='Vorsicht, Winterreifen nötig! '><img src="//cache.addthis.com/cachefly/static/btn/v2/lg-share-en.gif" width="125" height="16" alt="Bookmark and Share" style="border:0"/></a></div>]]></content:encoded>
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