Wintercheck für die Versicherung

Noch sind die Temperaturen überdurchschnittlich hoch, aber das wird sich bald ändern. Zeit, darüber nachzudenken, ob man versicherungsmäßig auf den Winter vorbereitet ist.

Wenn die Temperaturen sinken steigen die Risiken, gegen die man versichert sein sollte.

Sind Sie begeisterter Ski- oder Snowboardfahrer, dem keine Abfahrt zu schwer ist? Dann freuen Sie sich sicher schon auf den Schnee und darauf, endlich die Brettl’n anschnallen zu können, die für Skifahrer die Welt bedeuten. Aber Vorsicht: Auf den viel befahrenen Pisten lauern Gefahren, ein Unfall ist auch bei geübten Fahrern nicht auszuschließen.

56.000 Pistenunfälle pro Wintersaison sind starke Argumente für den Abschluss einer Unfallversicherung, denn die Sozialversicherung leistet nur die allernotwendigste Unterstützung. Wer berufstätig ist und womöglich für den Hauptteil des Familieneinkommens aufkommen muss, sollte zusätzlich auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die bei schweren Unfallfolgen wenigstens den materiellen Schaden lindert.

Im Gespräch mit Ihrem Versicherungsmakler findet sich mit Bestimmtheit eine kostengünstige Lösung, mit der Sie sich beruhigt auf die Piste begeben können.

Prüfen Sie die Eigenheim/Haushaltsversicherung!
Bei der Gelegenheit sollten Sie auch prüfen, ob Ihre Haushaltsversicherung ausreicht, denn im Winter treten viele Gefahren auf, für die man gerüstet sein sollte: vom Schneedruck, der kostspielige Schäden an Carports oder Dächern anrichten kann, bis zu Frostschäden an Heizungsanlagen, Bade- und Wascheinrichtungen, die das Haushaltsbudget gleichfalls sehr belasten, wenn deswegen der Installateur kommen muss.

Dazu beinhaltet die Haushaltsversicherung üblicherweise Versicherungen gegen Feuer, Sturmschaden, Einbruchdiebstahl oder Glasbruch. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich, um festzustellen, bis zu welcher Höhe und unter welchen Auflagen Wertgegenstände versichert sind.

Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Makler, ob Ihre Versicherung für Ihre Anforderungen ideal ist oder ob es bessere Möglichkeiten gibt. Grundsätzlich kann die Versicherungssumme nach zwei Kriterien festgelegt werden: Nach der Größe der Wohnung, also der Wohnnutzfläche und der jeweiligen Ausstattungskategorie, oder nach der Versicherungssumme, die sich aus dem Neuwert aller Gegenstände und Geräte in der Wohnung ergibt.

Achtung auf die Versicherungssumme
Die „Quadratmeterversicherung“ entsprechend der Wohnungsgröße hat den Vorteil, dass die Versicherung bei korrekter Angabe der Wohnnutzfläche im Schadenfall darauf verzichtet, eine Unterversicherung zu behaupten. Die Neuwertversicherung wiederum zahlt sich besonders dann aus, wenn Sie daheim wertvolle Gegenstände haben. In dem Fall müssen Sie allerdings eine genaue Inventarliste erstellen und besonders darauf achten, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Eigentums entspricht.

Haushaltsversicherungen sind weit verbreitet, weil sie sehr viel Schutz bieten. Fast ebenso weit verbreitet ist aber der Irrtum, dass sie in allen Fällen einspringen. Zwar ist in der Haushaltsversicherung üblicherweise eine Privathaftpflicht eingeschlossen, die aber in einem Fall nicht wirkt, der im Winter häufig vorkommt: bei Unfällen, die auf nicht geräumten Gehsteigen passieren.

Grundstücksbesitzer und Hauswarte müssen bekanntlich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr dafür sorgen, dass die Gehsteige frei von Schnee und Glatteis sind. Wo kein Gehsteig vorhanden muss, muss der der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt werden. Die Verpflichtung gilt nur bei unbebauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften nicht.

Schadenersatz bei Unfall auf glattem Gehsteig
Teuer wird es dann, wenn der Gehsteig nicht geräumt ist und ein Passant auf der schnee- oder eisglatten Oberfläche ausrutscht. Für Verletzungen, die der sich dabei zuzieht, ist der Eigentümer der Liegenschaft schadenersatzpflichtig. Um auch solche Schäden abzudecken ist eine Haftpflichtversicherung für Haus und Grundbesitz oder – für Schneeräumungsunternehmen – leine Betriebshaftpflichtversicherung notwendig. Eine bloße Privathaftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung reicht nicht aus.

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